Four Gates AG haftet Anlegerin auf Schadensersatz wegen Falschberatung durch Vorstand

Das Landgericht Görlitz urteilte am 6. Juli 2012 gegen die in Bautzen ansässige Four Gates AG und zugunsten unserer Mandanten und sprach ihnen Schadensersatz in Höhe von 19.342,76 Euro zu (Az.: 5 O 690/11). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Gesellschaftsvorstand Kanwischer den Eheleuten eine stille Beteiligung an der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der OFL-Leasing GmbH, aufgeschwatzt und das Totalverlustrisiko dabei verschwiegen hatte, und dies obwohl er wusste, dass unsere Mandanten bereits schlechte Erfahrungen gemacht und durch ein Investment bei der AKJ viel Geld verloren hatten.

In der Verhandlung äußerten sich sowohl die klagende Ehefrau als auch der Vorstand der Beklagten, als Zeuge trat der Ehemann unserer Mandantin auf. Nach einer sorgfältigen Analyse aller Details und des Aussageverhaltens kam das Gericht zu der Überzeugung, dass eine anleger- und anlagegerechte Beratung nicht stattgefunden hat.

       

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Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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