26.10.2006 Landgericht Berlin

Der Mandant / Kläger hatte sich ebenfalls an einem geschlossenen Immobilienfonds in Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts beteiligt.Da durch das Fondsobjekt, ein Mietshaus in Berlin, für die laufende Bewirtschaftung nicht genügend Mieterträge erzielt wurden, forderte die Fondsgesellschaft s. g. Nachschüsse bzw. Geldforderungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Beteiligungshöhe an. Diese wurden in der Vergangenheit vom Mandanten auch gezahlt. Im Prozess gegen den Fonds auf Rückzahlung dieser Nachschüsse bestätigte das Landgericht das Urteil des Amtsgerichtes Berlin, wonach es keinerlei Rechtsgrundlage für die Nachschüsse gab und verurteilte den Fonds zur Rückzahlung der Nachschüsse an den Mandanten.

rechtskräftiges Urteil nach Nachschussklage für GbR - Anleger
Az 52 S 90/06