14.07.2010 Landgericht Bautzen

Eine böse Überraschung erlebten die Ersteigerer eines Eigenheimgrundstückes, weil sie Besitzrechte von bis dato unbekannten Pächtern dadurch verletzten, indem sie mit dem Eigenheimbau begannen.Folglich konnte die von der Kanzlei Reime vertretene Pächterin aufgrund der Eilbedürftigkeit auf eine einstweilige Verfügung pochen, um den Rückbau des Eigenheimes und den uneingeschränkten Besitz wieder zu erlangen. Dieses bekam sie dann auch am 14.07.2010 Az.: 2 O 369/10.

Az.: 2 O 369/10

Fazit: Zwangsversteigerungen können tückisch sein. Eine genaue Befragung des Voreigentümers ist nötig. Das Besitzrecht des bis dato unentdeckten Grundstückspächters kann ein scharfes Schwert sein.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.