Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.



Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:

  • AGB – Banken,
  • AGB – Sparkassen,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG),
  • Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG),
  • Anteilsklassenverordnung (AnteilsklassenVO),
  • Auslandsinvestmentgesetz (AuslandInvestmG),
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG),
  • Bilanzkontrollgesetz (BilKoG),
  • Börsengesetz (BörsG),
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Bundesbankgesetz (BBankG),
  • Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG),
  • Derivateverordnung,
  • EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ESAG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW),
  • Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG),
  • Finanzanalyseverordnung ( FinanzanalyseVO),
  • Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG),
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • GmbH-Gesetz (GmbhG),
  • Hedgefonds / Investmentgesetz (InvG),
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
  • Investmentmeldeverordnung (InvestmentmeldeVO)
  • Gesetz über Kapitalanlagen (KAGG),
  • Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz (KapMuG),
  • Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG),
  • Kreditwesengesetz (KWG),
  • Markets in Financial Instruments (MiFID),
  • Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
  • Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
  • Scheckgesetz (ScheckG),
  • Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
  • Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
  • Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
  • Wechselgesetz (WG),
  • Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.


Ich vertrete Sie als Anwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht nahe Bayreuth

Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Anlageskandal oder einer Internetabzocke?

Dann biete ich Ihnen gern meine Hilfe als Anwalt im Bereich Kapitalmarktrecht sowie bei Versicherungsstreit an. Die Vertretung von Klienten übernehme ich bundesweit – insbesondere auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Raum Bayreuth.

Anwalt für Versicherungsrecht

Als Anwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Rechtsinteressen der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Mandatsübernahme ist infolge dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Klienten fokusiere ich mich auch als Versicherungsanwalt nahe Bayreuth auf die Rechte der Versicherten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015

Meine jahrelange Erfahrung im Bereich Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Spezialisierung zum Fachanwalt ergänzen können. Um den Fachanwaltstitel zu erreichen sind jedoch nicht nur jahrelange Erfahrung, sondern insbesondere auch zusätzliche Qualifikationen zu erfüllen. Hierzu gehören unterschiedliche Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.

Bei einem Versicherungsstreit können Sie beruhigt auf meine Erfahrung vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen mögen.

Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen

Ähnlich der Mandatsübernahme von Klienten im Versicherungsrecht, werde ich auch im Bereich Bankrecht als Anwalt nahe Bayreuth für Sie tätig. Denn bundesweit kommt es ***nahezu** täglich zur Falschberatung durch Banken oder Investmentanbieter. Wenn Sie hiervon ebenso betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern mögen, biete ich Ihnen gern meine Hilfe als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Raum Bayreuth an.

Um eine Auflösung oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht häufig schon ein kleiner Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Erfahrung als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier konkret zu achten ist.

Aber auch als Anwalt für Klagewellen im Kapitalanlagebetrug bin ich gern Ansprechpartner für Kapitalanleger bundesweit.

Egal, ob Sie meine Hilfe beim Geld einklagen oder einem Widerruf brauchen – Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung mit meiner Kanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Raum Bayreuth: