Popppy of Germany GmbH, Vending Jet GmbH, Balooony GmbH & Co. KG: Investoren wollen ihr Geld zurück

Nach deren Geschäftsmodellen ab 2017 erwirbt der Kunde Eigentum an Verkaufsautomaten für Popcorn und Ballons, die an öffentlichen Stellen aufgestellt und Verkaufsumsätze generieren sollen. Das Programm ist grundsätzlich wirtschaftlich profitabel.  

1. Gesellschafterin der Popppy of Germany GmbH ist die POPPPY of Switzerland AG Geschäftsführer ist der Webdesigner Frank Hebe aus Horb.  Gegenstand des Unternehmens ist Vertrieb und Handel von Popcorn-Automaten sowie Verkaufsautomaten, Verbrauchsmaterial, Entwicklung und Herstellung von Popcorn-Automaten sowie Verkaufsautomaten und Verbrauchsmaterial. Vergabe von Betriebs- und Vertriebslizenzen. Aufstellen und Betreiben von Popcorn-Automaten sowie Verkaufsautomaten an geeigneten Standorten. Instandhaltung und Vermietung sowie der Handel bzw. Vergabe der entsprechenden Patentrechte.  Ab 2018 kam als weiterer Geschäftszweig ein weiterer Verkaufsautomat hinzu, der sog. Ballooony. Es handelt sich um einen Verkaufsautomaten für Helium- Folien-Ballons. Auch hier erwarben die Kunden den Automaten und partizipierten über Mietzahlungen an dem Verkauf der Ballons. Als Verkäufer der Automaten trat die Balooony GmbH & Co. KG.  

2. Gesellschafter und Geschäftsführer der Vending Jet GmbH ist Frank Hebe. Gegenstand des Unternehmens  ist das Aufstellen und Betreiben von Verkaufsautomaten an geeigneten Standorten.  

3. Kommanditisten der Balooony GmbH & Co. KG sind Frank und Ralph Hebe. Komplementär ist die Hebe Verwaltungsgesellschaft  

Durch die Corona-bedingten Einschränkungen beim Betrieb der Automaten sind die Gesellschaften in Schieflage geraten. Pandemiebedingt waren die Automaten ab Anfang / Mitte 2020 weitestgehend stillgelegt oder nicht zugänglich. Nach entsprechender Unterrichtung der Kunden wurden die Mieten für Mai bis Juli 2020 gestundet und ab August 2020 in Höhe von 50% und von Dezember 2020 bis März 2021 in Höhe von 25% ausbezahlt.   Dabei hat sich herausgestellt, dass tatsächlich zahlreiche an Kunden verkaufte und von diesen bezahlten Automaten nicht existieren und wohl auch nicht mehr bezahlt werden können. Konkret geht es um Kundengelder von über € 15 Millionen Euro von mehreren hundert Investoren.    

Gefakte Lieferscheine die umbenannt werden und ein Pseudo - Sanierungskonzept sollen sowohl Corona als auch andere Ursachen für die fehlenden Lieferungen und die Verluste kompensieren helfen.  Wer mit diesem Wissen den Investoren Sand in die Augen streut, baut sich seinen eigenen Haftungstatbestand.    

Wir vertreten und beraten Investoren, welche ihr Widerrufsrecht ausübten und ihren Kaufpreis notfalls einklagen werden. Selbstverständlich werden wir die Ansprüche in Höhe der Kaufpreise auch auf Anspruchsgrundlagen stützen, die ein Vorgehen gegen Herrn Frank ermöglichen.  Strafanzeigen sind selbstverständlich gestellt, es gilt aber die Unschuldsvermutung.