Goldaktien der Gold International SE: Anleger bekommen nach Gerichtsurteilen Geld zurück

Durch unerlaubte Werbeanrufe, sogenannte Cold Calls, sind viele Anleger dazu bewegt worden, bei der Gold International SE (AG Düsseldorf HRB 67975) Spar- und Reservierungspläne abzuschließen und somit in monatlichen Raten Geld an die Gesellschaft zu zahlen. Doch schon lange galten sowohl die Vertragsabschlüsse als auch die vorhergehenden Beratungen als fragwürdig. Schließlich untersagte die  BaFin in einem Verfügungsverbot vom 8. Juli 2014 die Bewerbung, das Angebot und den Handel mit Aktien dieser Gesellschaft, da ein rechtskonformer Wertpapierprospekt nicht vorgelegt werden konnte.

Die Gold International SE sah in den ihr von Seiten der Kläger erteilten Einzugsermächtigungen schlüssige Annahmeerklärungen. Das Amts- und Landgericht Düsseldorf hingegen konnte darin keinen Vertragsbindungswillen erkennen, da dem bloßen Realakt einer Zahlung grundsätzlich kein Erklärungswert beigemessen werden kann und die Kläger die ihnen übersandten Vertragsdokumente oftmals nicht mehr unterzeichneten, so dass das Gericht hier von rechtsgrundlos geleisteten Zahlungen ausging.

Darüber hinaus ist das "Anlagemodell" der Gold International SE als weitaus risikoreicher als börsennotierte Aktien oder Fonds zu bewerten: Die Aktien der Gold International SE werden auf dem Börsenmarkt nicht gehandelt, da die Banken sich geweigert hatten, die vorbörslichen Aktien als Depotstelle anzunehmen. Daran dürfte das vollmundig übertriebene Renditeversprechen von 200.000% nicht unschuldig gewesen sein. Bilanzielle Gewinne konnten bisher nicht erwirtschaftet werden, so dass mit einem Totalverlust zu rechnen ist.

Der nicht rechtskonforme Wertpapierprospekt vermerkt auf den Seiten 17 und 18 folgende Risikohinweise (Auszug):

  • es gibt derzeit noch keine weiteren verbindlich beschlossenen Investitionsprojekte der Gold International SE. Hier sind Entwicklungen möglich, die zum ganzen oder teilweisen Verlust des Beteiligungskapitals führen können;
  • nachteiligen und nicht prognostizierten Entwicklungen der Zielunternehmen (bspw. durch Fehlentscheidungen der Zielunternehmen)
  • die Zielunternehmen sind überwiegend junge Unternehmen oder in der Gründungsphase. Sie verfügen häufig nicht über ausreichende Erfahrungswerte in ihrer Branche. Geschäftsideen und -entscheidungen dieser Unternehmen können daher scheitern. Mangels ausreichendem Vermögen droht den Unternehmen ein erhöhtes Insolvenzrisiko, die Beteiligung der Gold International SE an einzelnen oder mehreren Zielunternehmen kann wertlos werden; der Gefahr fehlerhafter Erwartungen und Annahmen
  • die in diesem Wertpapierprospekt enthaltenen Erwartungen und Annahmen sind naturgemäß mit einer Reihe von Unsicherheiten verbunden. Die Erwartungen und Annahmen können fehlerhaft sein und müssen nicht wie geplant eintreten. Statt der prognostizierten positiven Entwicklung der Gold International SE kann sich diese daher auch negativ entwickeln und Verluste erwirtschaften. 
  • Es kann nicht garantiert werden, dass sich ein nennenswerter aktiver Handel mit den Aktien der Gesellschaft ergibt und die Durchführung der Kapitalerhöhung erfolgreich ist.
  • Generell könnte eine Nachfrage der Aktien der Gesellschaft aus einer Reihe von Gründen erheblich gering sein, ohne dass dies in einem direkten Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft steht.
  • Aufgrund einer möglichen starken Konzentration der Anteile auf den Altaktionär ist nicht auszuschließen, dass dieser maßgeblichen Einfluss auf wichtige Beschlussfassungen der Gesellschaft ausüben kann.
  • Generell kann für die Zukunft nicht gewährleistet werden, dass die Gesellschaft Dividenden an die Aktionäre ausschüttet.
  • Durch die Beschaffung eventuell notwendigen weiteren Eigenkapitals, aber auch durch andere Maßnahmen, könnte es zu einer Verwässerung von Unternehmensanteilen der Aktionäre kommen.

Fazit          Anleger sollten die aktuelle Sach- und Rechtslage und ihre Chancen nutzen, sich das eingezahlte Geld zurückzuholen.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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