Germania insolvent und stellt Flugbetrieb ein: Welche Rechte haben Fluggäste?

Die Germania Fluggesellschaft mbH, die Germania Technik Brandenburg GmbH und die Germania Flugdienste GmbH haben zum 5. Februar 2019 den Flugbetrieb eingestellt. Zeitgleich wurde beim Amtsgericht Berlin ein Insolvenzantrag eingereicht. Das Insolvenzverfahren wird am 1. April 2019 eröffnet. Hier finden Sie die entsprechende öffentliche Bekanntmachung.

Am 8. Mai 2019 findet in Berlin der erste Berichtstermin zum Insolvenzverfahren sowie die Wahl des Gläubigerausschusses statt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig. Es empfiehlt sich jedoch, unsere Kanzlei (kostenfrei) zu der Vertretung ihrer Interessen zu bevollmächtigen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier. Bitte senden sie die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht per Post, Fax oder E-Mail an uns zurück. Vielen Dank!

Neben der Vertretung durch unsere Kanzlei im Insolvenzverfahren sollte auch ein gesammeltes und damit kostengünstiges Vorgehen gegen die maßgeblich Verantwortlichen geprüft werden. Unsere Kanzlei hat bereits in zahlreichen Gläubigerausschüssen erfolgreich hunderte von Verbraucherinteressen vertreten und verfügt damit über langjährige Erfahrungen in der Bearbeitung von Massenschadensfällen. Bitte kontaktieren Sie uns gern.

Wie erhält man sein Geld zurück?

  • Ist die Zahlung per Kreditkarte erfolgt, sollte beim Kartenanbieter bzw. bei der Hausbank das sogenannte "charge-back"-Verfahren zur Rückerstattung der gezahlten Beträge in die Wege geleitet werden.
  • Betroffene, deren Flug Teil einer Pauschalreise war/ist, wenden sich für die Organisation einer Ersatzbeförderung und für eine Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen direkt an ihren jeweiligen Reiseveranstalter.
  • Ist die Buchung über ein Reisevermittlungsportal, wie beispielsweise Opodo, vorgenommen worden, sollte diese mit sofortiger Wirkung unter Berufung auf besondere Gründe storniert werden. Damit wird der Transfer der Gelder zur Gemania gestoppt.
  • Betroffene, die ihre Flüge direkt bei der Germania gebucht und bezahlt haben, müssen ihre Ansprüche fristgerecht bis zum 1. Juli 2019 über das Vermögen der Germania Fluggesellschaft mbH zur Insolvenztabelle anmelden. Folgen Sie dazu bitte diesem Link. Zudem sollte rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist geprüft werden, ob weitere Ansprüche bestehen.

Besonders betroffen sind also Personen, die ihren Flug direkt bei der Germania gebucht und bezahlt haben. Nach unserer Ansicht besteht in diesem Fall weder nach Insolvenzverordnung noch nach den Bedingungen der häufig zusätzlich verkauften Reiseversicherung der HanseMerkur ein Anspruch auf Ersatzbeförderung oder eine Rückerstattung. Diese Ansicht wird durch die Presseerklärung der Germania vom 5. Februar 2019 gestützt. In derselben Pressemitteilung wurden "unvorhersehbare Ereignisse wie massive Kerosinpreissteigerungen über den Sommer des vergangenen Jahres bei gleichzeitiger Abwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar, erhebliche Verzögerungen bei der Einflottung von Fluggerät sowie eine außergewöhnlich hohe Anzahl technischer Serviceleistungen an der Flotte" und der daraus resultierende Liquiditätsbedarf für die Insolvenz verantwortlich gemacht.

Bereits zu Beginn des Jahres 2019 war eingeräumt worden, dass verschiedene Finanzierungsoptionen für einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf geprüft würden (Quelle: Pressemitteilung vom 8. Januar 2019). Das kann durchaus als Hinweis darauf verstanden werden, dass bereits seit längerer Zeit Probleme bestanden haben. Tatsächlich wurden für die Jahre 2012 bis 2016 Verluste von über 50 Millionen Euro verzeichnet, ein Jahresgewinn hingegen konnte nur einmal bilanziert werden.

Nach einem Bericht des Spiegel vom 12. Januar 2019 befindet sich die Germania seit Jahren im Streit mit Erik Bischoff, dem Sohn des Firmengründers. Dieser war Ende des Jahres 2015 aus einer Beteiligungsgesellschaft ausgeschieden und hatte als Ausgleichszahlung für seine Anteile 40 Millionen Euro gefordert. Diese Forderung war von Karsten Balke, dem Geschäftsführer und Inhaber der Germania Fluggesellschaft mbH, abgelehnt worden. Über seine Germania Beteiligungsgesellschaft mbH gehören Balke nicht nur die Germania Fluggesellschaft mbH, die Germania Technik Brandenburg GmbH und die Germania Flugdienste GmbH zu 100%, sondern auch die Germania Grunsbesitz GmbH, die Germania Finanz GmbH, die Germania Flug AG und die Bulgarian Eagle EOOD.

Über die Höhe der Ausgleichszahlung kam es zu einem Rechtsstreit, den Mitte Oktober 2018 das Landesgericht Cottbus entschied. Es sprach Bischoff knapp 10 Millionen Euro nebst Zinsen zu. Das dürfte nach unserer Ansicht die finanziellen Schwierigkeiten der Germania verschärft haben, zumal sich Bischoff mit dem Urteil unzufrieden zeigte und in Berufung ging, um auch die Differenz von 30 Millionen Euro zu erstreiten.

Es darf angezweifelt werden, dass noch viele Flüge nach Oktober 2018 gebucht worden wären, wenn die Bilanzen und der Rechtsstreit sowie dessen Urteil bekannt gewesen wären.

Kriminalinsolvenz?          Die Staatsanwaltschaft Berlin hat daher die Ermittlungen wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung aufgenommen. Als Hinweis auf die genannten Tatbestände wurde offenbar die zeitliche Nähe von oben genanntem Zivilurteil und der Hauptbuchungszeit Oktober 2018 gewertet. Sollte sich der Verdacht der Strafbarkeit nach §263 StGB und §15a InsO bestätigen, besitzen die Geschädigten nach § 823 Abs. II BGB einen Schadensersatzanspruch gegen die Verantwortlichen in Höhe des gezahlten Kaufpreises. Die Anzahl der Anfragen, die von Geschädigten an unsere Kanzlei gerichtet wurden, führte zur Gründung einer Interessengemeinschaft für Germania-Geschädigte.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
02625 Bautzen
Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
www.rechtsanwalt-reime.de
info@rechtsanwalt-reime.de

Kontakt