DEB Deutsche Energie Beratung GmbH - Eröffnung vorläufiges Insolvenzverfahren

Leider ist das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden:

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 132716 eingetragenen DEB Deutsche Energie Beratung GmbH, Jenfelder Allee 80, 22045 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ove Nils Burmeister

Geschäftszweig: Projektierung, Herstellung und Verwaltung von Anlagen zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen u.a.

ist am 03.12.2020, um 12:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalterwird Rechtsanwalt Dominik Montag, Ballindamm 38, 20095 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerinzu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalterwird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 257/20
Amtsgericht Hamburg, 03.12.2020

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1.         Angebot & Fragen

Gerade jetzt ist es wichtig, sich selbst und seine Dokumentation zu sortieren:

Wir melden ihre Forderungen frist- und formgerecht (kein Anwaltszwang) an, wenn es soweit ist. Wir sagen ihnen gern kostenfrei aber verbindlich, welche Kosten auf sie zukommen im späteren Insolvenzverfahren oder außerhalb wegen anderer Maßnahmen.

Wir prüfen eventuelle Schadensersatzansprüche von Anlegern.

Hierzu benötigen wir ihren Zeichnungsschein und eventuelle Daten ihrer Rechtsschutzversicherung

2.      Wozu Anwalt?

Leider ist es nicht ausgeschlossen, dass es mit dem späteren Insolvenzverfahren allein nicht getan ist bzw. sich eben gerade nicht nur ein allgemeines unternehmerisches Totalverlustrisiko für sie verwirklichte. 

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten Anleger in ganz Deutschland und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern sowie potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.  

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

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