Betrugsfall Global New Energy Investment AG (GNI)

Nach der Insolvenz der Global New Energy Investment AG (GNI) wurden im Jahr 2014 ihre Vorstände wegen Anlagebetrugs zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Durch den Insolvenzverwalter wurden indes Scheingewinne geltend gemacht. Unsere Kanzlei wurde daraufhin mit der Prüfung der Sach- und Rechtslage sowie der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Anlageberater beauftragt. Nach Einsichtnahme in die Gerichtsakten und das Strafurteil des Landgerichts Frankfurt/Main konnte gezeigt werden, dass den Investoren/Anlegern umfassende Rechte zukommen.

Es kann als erwiesen angesehen werden, dass das Geschäftsmodell der GNI als nicht tragfähig hätte erkannt werden müssen: Weder war die versprochene Rendite auf seriöse Weise zu verwirklichen, noch verfügten die beteiligten Personen über die angegebenen Qualifikationen. Darüber hinaus fehlte der Hinweis auf das Risiko eines Totalverlusts. Auch eine transparente Darstellung des mit dem eingezahlten Geld geplanten Immobilienhandels fehlte. Zu den Pflichten eines Anlageberaters gehört es jedoch, ein empfohlenes Investment auf wirtschaftliche Plausibilität und rechtliche Korrektheit  zu überprüfen. Erfolgt eine solche Prüfung nicht, müssen Anleger explizit darauf hingewiesen und eine Empfehlung darf nicht ausgesprochen werden. Andernfalls haftet der Anlageberater nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: III ZR 139/15) auf Schadenersatz. Ebenso ist eine Rückabwicklung einer etwaig aufgelösten Lebensversicherung zur Erzielung höherer Erträge möglich (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofes Az.: IV ZR 76/11, Az.: IV ZR 260/11 und Az.: IV ZR 460/14).

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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