THOMASLLOYD Investments GmbH und CT Infrastructure Holding Ltd. – Geld oder Glauben

ThomasLloyd Absolute Return Fund 8J. ist der Name eines Genussrechts, das viele Personen für ihre Altersvorsorge zeichneten, bezahlten, kündigten und/oder widerriefen und nur teilweise ausbezahlt bekamen. Viele dieser Anleger suchten juristischen Beistand bei der Kanzlei Reime. 

Anlegerrechte – ist der Kunde König?           Unsere Mandanten machen derzeit Zahlungsansprüche in Höhe der eingezahlten Beträge geltend. Auf einen zukünftigen Börsengang zu warten, können wir aus verschiedenen Gründen nicht empfehlen. Dagegen spricht zunächst, dass eine Umwandlung der Genussrechte in Aktien weder von Beginn an geplant war noch später in Absprache mit den Geldgebern, also den Anlegern, erfolgt ist. Eine fragwürdige Vorgehensweise ist es zudem, über eine Fusion mit einem anderen Unternehmen den Firmensitz nach Großbritannien zu verlegen, welches seit geraumer Zeit mit dem Vollzug des Brexit ringt. Der Austritt Großbritanniens aus der EU dürfte indessen kaum zu einer Verbesserung europäischer und damit auch deutscher Verbraucherrechte führen. Es muss also schon die Frage gestellt werden, wer in diesem Szenario eigentlich das Szepter in der Hand hat.

Auch die Person des Geschäftsführers der ehemaligen THOMASLLOYD Investments GmbH, Herr Peter Kirschbaum, ist nicht geeignet, um etwaige Zweifel zu zerstreuen. Dieser war u.a. Vorstandsvorsitzender der nun insolventen BFI-Bank AG und ebenso im Umfeld der ebenfalls insolventen Privatbank Reithinger tätig. Von 2008 bis 2016 war er beteiligt an der Geschäftsführung der ThomasLloyd Private Wealth AG, die 2010 in die ThomasLloyd Private Wealth GmbH umgewandelt und 2016 auf die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH geschmolzen wurde. Davor fungierte er bis Juli 2007 als Prokurist der European Securities SECI GmbH Wertpapierhandelsbank (SECI). Diese gehörte zu den Anbietern der Multi Advisor Fund I GbR und war geschäftsführende Gesellschafterin der Capital Advisor Fund II GbR. Beide Fonds sammelten als Blind-Pool Millionen ein und bedienten sich dabei des Vertriebsnetzes der Ravena Finanz Management AG. Diese wiederum setzte als Untervermittlerin die IFF AG ein.

Nach Berichten zahlreicher Anleger wurde zu keinem Zeitpunkt ordnungsgemäß über die Verlust- und Haftungsrisiken der Anlagen informiert, die seinerzeit in Verantwortung der SECI vermittelt wurden.

Fragen über Fragen           Die Anlegerinformation bezüglich des ThomasLloyd Absolute Return Fund 8J. vom 31. Dezember 2018 ist als fragwürdig zu beurteilen. Nach dieser Anlegerinformation sollen die Genussrechte zu diesem Zeitpunkt nur noch einen Wert von rund 59% des ursprünglichen Einzahlungsbetrags aufweisen, was einer Kapitalentwertung von über 40% entspricht. Bereits zum 31. Dezember 2009 war den Anlegern derselbe Wert als Auszahlungswert genannt worden. Eine Veränderung ist also offenbar auch ab dem 1. Januar 2019 nicht zu erwarten. Als Altersvorsorge lässt sich eine solche Kapitalanlage schwerlich bezeichnen – auch nicht mit Blick auf das sogenannte "Aufwertungspotential" durch eine Beteiligung an der ThomasLloyd Group (TLG). Diese Gesellschaft war bereits zuvor Zielinvestment der ehemaligen Ursprungsgesellschaft THOMASLLOYD Investments GmbH. Das sogenannte "Wertsteigerungspotential" wird überdies zu keinem Zeitpunkt benannt und transparent oder auch nur plausibel gemacht.

Rang und Namen           Daran ändern auch die zwischenzeitlich angepassten Beschreibungen weltweiter Projekte, die deren Bedeutung und vor allem die angeblichen Erfolge darstellen sollen, nichts. Gern jedoch bedient man sich prominenter Persönlichkeiten wie Arnold Schwarzenegger, Sabine Christiansen oder Hans-Werner Sinn als Unterstützer, wie beispielsweise die in den Jahren 2012, 2013 und 2014, wie die folgenden Videos zeigen:

Jahresauftaktveranstaltung, Stuttgart 2012
Cleantech-Kongress, Frankfurt 2013
Cleantech-Kongress, Frankfurt 2014

Interessant ist auch eine Rede von Michael Sieg im Vergleich mit den von der ThomasLloyd genannten Investitionsorten und einer gezielten Suche bei Google Maps.

Dieser "Zauber" konnte jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass auch im Jahresbericht vom 31. Dezember 2013 der Auszahlungsbetrag identisch mit dem der Jahre 2009 und 2018 ist. Das macht deutlich, dass derzeit nur diejenigen Anleger, die sich ihr Geld auszahlen lassen und die Restbeträge einklagen, Aufschluss über die tatsächlichen Zahlen erhalten.  

Risiken im Verkaufsprospekt vom 29.12.2006           Bereits der Verkaufsprospekt vom 29. Dezember 2006, der sich auf die vinkulierten Namens-Genussrechte ThomasLloyd Absolute Global High Yield Funds 225, ThomasLloyd Absolute Global High Yield Funds 425, ThomasLloyd Absolute Global High Yield Funds 450 und ThomasLloyd Absolute Return Fund bezieht, weist auf Seite 9 auf die fehlende staatliche Einlagensicherung, das Risiko eines Totalverlustes, den Blind-Pool sowie die Doppelstellung Michael Siegs als Aufsichtsratsvorsitzender der Emittentin der Wertpapiere und als Direktor der Zielgesellschaft ThomasLloyd Group (TLG) hin.

Handeln und Rechte sichern           Die zahlreichen Anfragen von Anlegern zeigen jedoch, dass im Rahmen der Vermittlung nicht immer umfassend und wahrheitsgemäß über bestehende Risiken informiert worden ist. Anleger, die nicht über das Risiko eines Totalverlusts sowie das spezielle Risiko von Blind-Pool-Investitionen aufgeklärt worden sind, sollten überprüfen lassen, ob Schadensersatzanssprüche gegen den Anlagevermittler bestehen.

Auch Anleger, die nach ihrer Kündigung keine Auszahlung erhalten haben, sollten ihr Recht mit anwaltlicher Hilfe geltend machen.

Anlegern mit noch laufenden Verträgen wird empfohlen, diese unter Berufung auf ihr außerordentliches Kündigungsrecht sowie ihr Widerrufsrecht zu beenden und eine Einhaltung der in den jährlichen Mitteilungen gemachten Versprechen, also eine Beteiligung am weltweiten Erfolg der ThomasLloyd, zumindest jedoch eine vollständige Auszahlung des  eingezahlten Geldes, zu verlangen.

Die Kanzlei Reime verfügt über jahrelange Erfahrung in der Abwicklung fragwürdiger Kapitalanlagen. Gern helfen wir auch Ihnen als Anleger, ihr Recht durchzusetzen.

Für Ihr Mandat benötigen wir in Kopie:

  • den von ihnen unterschriebene Zeichnungsschein
  • eine etwaige Kündigung von ihnen und Kündigungsbestätigung
  • ihre Einzahlungsbestätigung
  • sofern vorhanden, die Daten ihrer Privatrechtsschutzversicherung  

 

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
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Tel. / Fax: 03591 29961 - 33 / - 44
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