Insolvenzeröffnung gg. Sachwert-Schmiede GmbH: Welche Rechte haben Anleger ?

Geschäftsgegenstand der Sachwert-Schmiede GmbH mit Sitz im baden-würtembergischen Heddesheim ist vor allem die Vermittlung von Investments mit Bezug zu Rohstoffen und Edelmetallen. Damit profitierte sie von der expansiven Geldpolitik der Zentralbanken, die zu einem gesteigerten Interesse der Kapitalanleger an (vermeintlich) inflationsgeschützten Sachwerten geführt hatte. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch Herrn Gerhard Heck als Geschäftsführer.

Nach Aussagen der BaFin, die als Aufsichtsbehörde über die Gesetzmäßigkeit des Finanzwesens in Deutschland wacht, sei die Sachwert-Schmiede GmbH mit Dritten Darlehensverträge mit unbedingter Rückzahlungsverpflichtung eingegangen. Damit lag ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Kreditwesengesetz vor, ohne dass jedoch die nach § 32 benötigte Erlaubnis tatsächlich auch vorhanden war. In einem Bescheid von Oktober 2015 hat die BaFin die Sachwert-Schmiede GmbH aufgefordert, das ohne Erlaubnis von ihr betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln. Damit wurde sie also dazu verpflichtet, die an sie geflossenen Gelder an die Anleger zurückzuzahlen.

Am 30. Dezember 2015 schließlich eröffnete das Amtsgericht Mannheim wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen der Sachwert-Schmiede GmbH (Az.: 4 IN 896/15). Zum Insolvenzverwalter wurde der für die Kanzlei Kübler am Standort Mannheim tätige Rechtsanwalt Thomas Rittmeister bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 10. Februar 2016 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Anleger sollten ihre Forderungen gegen die Sachwert-Schmiede GmbH im Rahmen des Insolvenzverfahrens bestmöglich geltend machen. Geprüft werden sollte auch, ob Schadensersatzforderungen gegen die Sachwert-Schmiede GmbH selbst und/oder den jeweiligen Anlageberater geltend gemacht werden können. Um dies beurteilen zu können, bedarf es einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen wir Ihnen eine orientierende Ersteinschätzung geben und Sie über im weiteren Verlauf eventuell anfallende Kosten informieren. Unsere Kanzlei mit Schwerpunkt auf Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht vertritt bereits seit geraumer Zeit sehr erfolgreich betroffene Kapitalanleger bundesweit.


Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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