Sammelklage bei Montranus III zu Darlehenswiderruf wegen missverständlicher Formulierung der Widerrufsbelehrung: Anleger bekommen Geld zurück

Zwar war die Bank zunächst vor dem Landgericht erfolgreich gewesen (Az.: 2-25 O392/13), doch das Oberlandesgericht Frankfurt/Main vertrat offenbar eine andere Meinung (Az: 23 U 12/15): Zugunsten der durch unsere Kanzlei vertretenen Anleger erging ein Versäumnisurteil, nach dem die Kläger die von ihnen eingezahlten Beträge abzüglich bereits erfolgter Ausschüttungen sowie die Prozesskosten zurückverlangen können.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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