Four Gates AG: Nachrangdarlehen von Tochtergesellschaft FINDOR Derivest GmbH als Notnagel?

In welche Produkte der FOUR GATES AG Dortmund (HRB 21966) in der Vergangenheit investiert worden ist, ob in Aktien, Aktiensparpläne, atypisch stille Beteiligungen, Genussscheine oder Genussrechte, stets handelte es sich um legale Verlustgeschäfte:

-    Aktien (WKN 586913) fielen von ehemals 5 € im August 2008 bis auf 0,344 € im September 2014
-    Genussrechte besitzen einen Buchwert von 1,00 Euro
-    Die gleichen Buchwerte gelten für atypisch stille Beteiligungen und die Beteiligungswerte sind fragwürdig.

Hintergründe          Vor Jahren bereits sind auf die FOUR GATES AG, früher OFL-AnlagenLeasing Aktiengesellschaft, die OFL-Vertriebs GmbH, die OFL-Projekt GmbH, die OFL–Leasing GmbH und die OFL–FinanzService GmbH verschmolzen. Beim Bundesamt für Justiz wurde die Aktiengesellschaft bereits für die Jahresabschlüsse der Geschäftsjahre 2011 und 2012 als offenlegungssäumig gemeldet.

Derzeit werden zudem Nachrangdarlehen der Tochtergesellschaft FINDOR Derivest GmbH angeboten. Dieses Angebot ist neu, aber zumindest legal. Die BaFin merkt in einem Beitrag vom 1. August 2014 u.a. an, dass es sich hierbei um eine bankenunabhängige Finanzierungsmöglichkeit handele und diese ohne bankaufsichtsrechtliche Erlaubnispflicht sei.

Anleger sollten kritisch prüfen. Bei erlaubnisfreien Angeboten des Grauen Kapitalmarkts sollte der Anleger alle Vertrags- und Prospektunterlagen besonders kritisch prüfen. Egal, ob die Anlage als Darlehen, partiarisches Darlehen oder gar Kaufvertrag bezeichnet wird: Findet sich im Vertragswerk oder in Zusatzdokumenten ein qualifizierter Nachcang-, muss der Anleger sich von der Vorstellung verabschieden, die er mit einem Darlehen verbindet, wie es ihm von seiner Bank gewährt würde. Während diese in der Regel Sicherheiten für ihre Forderungen verlangt, überlässt der Anleger mit einem qualifiziert nachrangigen Darlehen meist unbesichertes Risikokapital.

Bei der Erfolgsbilanz der Muttergesellschaft können die Nachrangdarlehen nur mit großer Skepsis betrachtet werden.

Insolvente Konzerngesellschaften         
Das Amtsgericht Dortmund hat am 2. Mai 2014 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FOUR GATES Service- und Leasing Vermittlungs AG (AG Dortmund 532/541 IN 2469/13), einer Tochtergesellschaft der FOUR GATES Aktiengesellschaft, eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. J. Wallner bestellt. Auch die FOUR Gates Verwaltungs AG (AG Dresden 532 IN 2470/13) ist insolvent. Kapitalanleger der FOUR GATES Aktiengesellschaft fragen sich nun, ob bzw. welche Bedeutung diese Insolvenzen für sie haben.

Problematische Kündigung von Namensgenussrechten          Eine unserer Mandantinnen hatte im Jahr 2006 ein Namensgenussrecht gekauft und von ihrem Sonderkündigungsrecht ab dem fünften „Beteiligungsjahr" Gebrauch gemacht, um so 50% ihrer Einlagen zurück zu erhalten. Ihr teilte die FOUR GATES AG am 9. Dezember 2010 mit, dass eine Auszahlung von 50% der Einlage abzüglich bereits erfolgter Ausschüttungen erst nach Vorliegen des Jahresabschlusses des Geschäftsjahrs 2012, also zum 30. Juni 2013, erfolgen könne. Da jedoch die Bilanzen der Jahre 2011 und 2012 überfällig waren, forderten wir im Jahr 2014 im Namen unserer Mandantin die FOUR GATES AG auf, den überfälligen Betrag zu zahlen. Dabei beriefen wir uns auf § 162 BGB. In seinem Antwortschreiben vom 22. Mai 2014 berief sich der gegnerische Anwalt auf § 6 der Genussrechtsbedingungen, wonach nur der Buchwert ausgezahlt werden und dieser mangels Bilanz von 2012 nicht festgestellt werden könne.

Zitiert werden soll im Folgenden aus einem Schreiben der FOUR GATES AG vom 23. Juni 2013 an die Inhaber fälliger Genussrechte:

Seit geraumer Zeit verfolgt unsere Gesellschaft einen konsequenten Konsolidierungskurs nach strengen Maßgaben der Wirtschaftlichkeit. Durch weiteren Personalabbau zu Beginn dieses Jahres, durch die effiziente Umgestaltung betrieblicher Prozesse und durch den Vertriebsstart von „Findor" — eines einzigartigen sachwertbasierten Investments — im vergangenen Jahr haben wir nunmehr eine gesunde Basis für steigende Umsätze und die nötigen Investitionen in eine wirtschaftlich gesunde Zukunft geschaffen. Durch die strategische Partnerschaft im Immobilienbereich mit der Dolphin Group haben wir dabei seit einem Jahr einen weltweit erfolgreichen, starken und erfahrenen Partner an unserer Seite.

Wir bedanken uns für das Vertrauen, dass Sie in einer schwierigen Situation in die Entwicklung der FOUR GATES AG setzen. Um die Liquidität zu schonen und den Handlungsspielraum des Unternehmens weit möglichst offen zu halten, würden wir gegenwärtig keine Rückzahlung aus Ihrem Vertrag vornehmen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Beteiligung — deren Buchwert derzeit 1,00 Euro beträgt — weiter zu halten, so dass FOUR GATES die Möglichkeit hat, Ihre Einlage durch künftige Gewinne aufzufüllen. So können bei einer späteren Vertragsbeendigung hohe Verluste vermieden werden.

Bereits ein Schreiben vom November 2012 hatte allerdings ausbleibende Gewinnausschüttungen mit der Sanierungs- und Konsolidierungsphase begründet. Unsere Kanzlei prüft daher derzeit die Widerrufsmöglichkeiten zur klageweisen Geltendmachung der tatsächlich eingezahlten Beträge.


Wertlose EdW — Absicherung über „Vermögensverwaltung Hamann"          Namensgenussrechteinhaber und Aktiensparplananleger unterschrieben bei ihrer Zeichnung auch eine „Information gemäß § 23 a KWG". Darin wird u.a. erläutert, dass die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) seit 1998 existiert und die Vermögensverwaltung Hamann als Finanzdienstleistungsinstitut zugeordnet ist. Auf unsere Anfrage beim EdW bezüglich der Bedeutung des Dokuments wurde uns am 18. August 2014 per E-Mail u.a. Folgendes geantwortet:

Der EdW gehören ausschließlich Wertpapierhandelsunternehmen an, denen die BaFin eine Erlaubnis zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Unternehmen ähnlichen Namens war der EdW lediglich bis 21.09.2006 zugeordnet. Für dieses Unternehmen ist von der BaFin kein Entschädigungsfall festgestellt worden. Mögliche Ansprüche können somit bei der EdW nicht angemeldet werden.

Damit ist klar, dass für für Genussrechteinhaber und Aktionäre keine Absicherung der eingezahlten Beträge über die EdW erfolgt.

OFL VermögensVerwaltung AG in der Schweiz          nennt sich jetzt VHS Handel&Service AG. Diese bietet den Anlegern "Lösungen" zum Abkauf ihres Partizipationskapitals. Neuer Verwaltungsrat nach Peter Heickel ist Herr Frank Peinelt. Besagte Partizipationsscheine bieten eine Beteiligung des Kapitalanlegers am Gewinn, ermöglichen jedoch keine Teilhabe an der Gestaltung des Unternehmens. Daher werden Partizipationsscheine in der Praxis auch als „stimmrechtslose Aktien" bezeichnet.

Bereits zuvor hatte die Four Gates AG ihr gesamtes Aktienkapital an der OFL VermögensVerwaltung AG an die Finanzwert Projekt GmbH verkauft. Zu diesem Zeitpunkt hatte die OFL VermögensVerwaltung AG keinen nennenswerten Bargeldbestand mehr und das Partizipationskapital hatte einen Buchwert von 5%. Wie so häufig steckt der Teufel im Detail: Anleger bekommen nicht einen Teil ihres Geldes zurück, sondern sollen zunächst einmal einen Betrag in Höhe von 50% ihrer früheren Investitionssumme in partiarische Darlehen an neue unbekannte Gesellschaften investieren, damit kompensierende Zinsen erwirtschaftet werden können. Das Partizipationskapital soll dann Jahr für Jahr zu einem Bruchwert abgekauft werden.

Menschen im Hintergrund         Peter Heickel war Vorstand der insolventen FOUR GATES Service- und Leasing Vermittlungs AG und der FOUR GATES Verwaltungs AG sowie der nicht insolventen OFL VermögensVerwaltung AG. Bis zum 31. Dezember 2012 war er ebenfalls im Vorstand der FOUR GATES AG. Andreas Löhr ist Geschäftsführer der Findor Derivest GmbH. Er besitzt ebenfalls 4,5% aller Aktien der FOUR GATES AG und hat dort Einzelprokura.

Anlegerkarrieren seit den 1990er Jahren          Die Problemfälle, die unserer Kanzlei zur Überprüfung übergeben werden, häufen sich und füllen bereits mehrere Aktenordner: Zu finden sind atypisch stille Beteiligungen, Aktien- und/oder Genussrechtesparpläne und Umwandlungen von Beteiligungen in junge Aktien. Es gilt nun zu retten, was zu retten ist, Haftungstatbestände zu beenden sowie Schadensersatzansprüche vor ihrer Verjährung geltend zu machen. Häufig kommen Anleger jedoch zu spät:  Mitunter sind schon sechsstellige Summen investiert und viele Verjährungsfristen abgelaufen.

Erfolge          Eine Mandantin unserer Kanzlei kann sich nach dem nun rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Bautzen über eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 22.000,00 Euro inklusive Zinsen freuen. Weitere Anleger/Gläubiger aus Deutschland und Österreich werden derzeit von uns in einem geschlossenen Gläubigerauftritt vertreten.

Angebot          Es gilt nun, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuloten. Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen und Ihre Rechtsschutzversicherungen anfragen. Wir bieten Ihnen individuelle gerichtliche sowie außergerichtliche Lösungen. So ist es möglich, Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren. Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren erfolgreich Four Gates/OFL-Anleger. Gern  stehen wir auch Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Gern können Sie zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern. und steht auch Ihnen gern zur Verfügung.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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