Sea Class 10 GmbH & Co. KG: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche durch

Aktuelles:           Amtsgericht München ordnet am 11. Januar 2013 (Az.: 1501 IN 4215/12) vorläufige Insolvenzverwaltug an.

Gründung           Bei dem Anlageobjekt handelt es sich um einen Schüttgutfrachter der Panamax-Klasse; Fondsgesellschaft ist die Sea Class 10 GmbH & Co. KG mit Sitz in Grünwald bei München. Persönlich haftender Gesellschafter der KG ist die BATEA Mobilien Verwaltungsgesellschaft mbH, Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Klaus Wolf, Stefan Ziegler und Steffen Kurt Holderer. Eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft war mittelbar über einen Treuhandkommanditisten oder unmittelbar als Kommanditist möglich


Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen           Die Gesellschaft hat am 21. Dezember 2010 einen Kaufvertrag in Höhe von 26,24 Mio. US Dollar über den Erwerb des Schüttgutfrachters "MV Fearless I" abgeschlossen. Die Übernahme des Schiffes erfolgte am 12. August 2011. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die Verpflichtung der JATAGA KG gegenüber V.Ships Capital Partners aus dem Kauf- und Chartervertrag aus dem Jahr 2007 in Höhe von 730.000,00 US Dollar übernommen. Des Weiteren bestehen Zahlungsverpflichtungen aus dem Beratungsvertrag mit der AL.Ships GmbH, Grünwald, in Höhe von 12.500,00 US Dollar, aus dem Fremdkapitalvermittlungsvertrag mit der ALCAS GmbH & Co. KG, Grünwald, in Höhe von 250.000,00 US Dollar, aus dem Eigenkapitalvermittlungsvertrag mit der ALCAS GmbH & Co. KG, Grünwald, in Höhe von 828.000,00 US Dollar, aus der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie mit der KGAL GmbH & Co. KG, Grünwald, in Höhe von 183.000,00 US Dollar sowie aus dem Konzeptionsvertrag mit der KGAL GmbH & Co. KG, Grünwald, in Höhe von 650.000,00 US Dollar.


Bilanzielle Überschuldung/Voraussetzungen für Kommanditistenhaftung           In ihrer Bilanz zum 31. Dezember 2010 wies die Gesellschaft im Posten „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile und Entnahmen" einen Betrag in Höhe von 6.759,88 Euro aus. Im August des Jahres 2011 hat die Gesellschaft das Schiff übernommen, das langfristig vermietet ist. Aufgrund der vorliegenden Einzahlungs- und Platzierungsgarantie, zukünftiger Ertragsüberschüsse aus der Vermietung des Schiffes sowie unter Berücksichtigung eines Verkaufserlöses wird das negative Eigenkapital zum Ende der Fondslaufzeit wieder ausgeglichen sein. Vor dem Hintergrund des bestehenden Chartervertrages verfügt die Gesellschaft über ausreichende Zahlungsmittel, um die bestehenden und auch künftigen Zahlungsverpflichtungen bedienen zu können.

Möglichkeiten der Anleger           In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, Schadensersatzansprüche in Höhe der an die Fonds gezahlten Summen geltend zu machen, d.h. diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, zur Verantwortung zu ziehen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen. Viele Gespräche haben nämlich gezeigt, dass die Anleger kaum oder nicht rechtzeitig vor Fondszeichnung über die bestehenden Risiken informiert worden sind und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot          Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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