Atlantic Schiffsfonds

Von der Atlantic Gesellschaft zur Vermittlung Internationaler Investitionen mbH & Co. KG wurden zahlreichen Schiffsfonds aufgelegt. Im Jahr 1998 gündete sich die Gesellschaft als Emissionshaus und Tochter der international im Seefahrtsgeschäft aktiven Rickmers-Gruppe.

Die Rickmers-Gruppe ist als Muttergesellschaft seit 175 Jahren auf hoher See unterwegs und steht somit für viel Erfahrung im Schifffahrtsgeschäft. Das Emissionshaus stützt sich bei seinem Vorstellungstext auf der Homepage auf das langjährig gewachsene Schifffahrts-Know-how und die weltumspannenden Netzwerke der Muttergesellschaft. Zitat: „Im Sinne der 175-jährigen Historie von Rickmers in der Schifffahrt emittiert Atlantic hochwertige Schiffsbeteiligungen.“

Rechtsanwalt Reime, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Schiffsfonds-Experte aus Bautzen: „Der Anleger partizipiert zwar am Erfolg, trägt aber auch das wirtschaftliche Risiko.“

Nach Firmenaussagen haben sich 13.000 Anleger an den geschlossenen Schiffs- und Immobilienfonds beteiligt und 1,5 Milliarden Euro angelegt.
Schiffsfonds galten lange Zeit als sichere Kapitalanlage. Doch seit der schweren und immer noch anhaltenden Krise der Schifffahrt zeigt sich, dass viele Schiffsfonds in finanzielle Schieflage geraten sind. Anleger von Schiffsfonds, die angesichts der schwierigen Situation um ihr eingesetztes Kapital fürchten, müssen aber nicht tatenlos zuschauen, sondern sollten sich an einen versierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.
„Die Erfahrung zeigt, dass die Anlageberatung in vielen Fällen fehlerhaft war. Bei einer ordnungsgemäßen Beratung müssen die Anleger auf alle wirtschaftlichen Risiken der Kapitalanlage bis hin zum Totalverlust hingewiesen werden. Ist dies nicht geschehen, spricht man von Falschberatung, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet. Außerdem müssen die Anleger auch über die Rückvergütungen die die Bankberater für die Vermittlung der Anlage erhalten, aufgeklärt werden“, erklärt Jens Reime, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.