GMP-Club des Peter R.: Betrugsprozess 520 Js 49885/10 9 KLs vor LG Mühlhausen – dubiose Machenschaften von Vermittlern und Initiator

Am Landgericht Mühlhausen hat ein Prozess gegen den mutmaßlichen Anlagebetrüger Peter R. begonnen. Er soll rund 800 Personen aus Sachsen und Thüringen um insgesamt rund vier Millionen Euro geprellt haben. Mit dem ihm anvertrauten Geld war er geflüchtet. Im Jahr 2009 überführten ihn Zielfahnder aus der Dominikanischen Republik. Den Anlegern hatte der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft Renditen von bis zu 2.500 % versprochen. Diese Gewinne wollte er angeblich mit Devisengeschäften erwirtschaften. Er hatte jedoch keinen Cent wieder ausgezahlt, sondern war untergetaucht. Er gab vor, einen GMP-Club oder GMP-Privatclub für die vermeintlichen Investoren zu führen, wobei die Kontaktaufnahme u.a. über die Mailadresse 40Monate@web.de erfolgen sollte. Verträge wurden bis in das Jahr 2008 angenommen.

Nach Angaben eines Zeugen habe ihm der Angeklagte innerhalb von zehn Minuten mathematisch erklärt, wie er das Geld erwirtschaftet. "Verstanden habe ich es nicht", sagte der Zeuge. Der Zeuge hat nach eigenen Aussagen einen Monat nach dem Gespräch den Vertrag unterschrieben und 10.000 Euro auf ein Schweizer Bankkonto des Angeklagten überweisen. Der 51-Jährige gab an, dass er das Geschäft niemals ohne Rückversicherung abgeschlossen hätte. Schließlich handelte es sich um die Altersvorsorge für seine Ehefrau. Das Geld sah er nie wieder.

Der Focus der anwaltlichen Tätigkeit liegt derzeit auf Schadensersatzklagen gegen die vermittelnden Anlageberater. Den Beratern wäre es ein Leichtes gewesen, diese Kapitalanlagemodelle auf deren Plausibilität hin zu überprüfen. Das vergebliche Verlangen nach Bilanzen oder Geschäftsberichten über die bisherige Tätigkeit des Peter R. hätte ebenfalls stutzig machen müssen. Plausibilitätskontrollen vor Anlageempfehlungen gehören zu den Kardinalpflichten eines jeden Anlageberaters. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Instanzgerichte „spricht Bände". Wer so tut, als hätte er die angepriesene Kapitalanlage überprüft und deswegen für gut und sicher und vor allem empfehlenswert befunden, darf sich später nicht wundern, wenn er auf Schadensersatz verklagt wird. Das muss erst recht gelten, wenn bis zu 2.500 % Zinsen versprochen werden.

Achtung: Verjährung droht am 31. Dezember 2012!

Da der „Club" im Jahr 2009 wegen der Verhaftung des R. zusammenbrach, hätten die Anleger schon in diesem Jahr von den fraglichen Umständen erfahren können, so dass die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater am 31. Dezember 2009  begann.

Bereits in der Vergangenheit konnte unsere Kanzlei in vergleichbaren Fällen erfolgreich gegendie vermittelnden Anlageberater vorgehen. Wir verweisen hierzu auf unsere Urteile zu Integro-Fällen auf der Homepage und auf unseren Sonderbeitrag hierzu auf anwalt24.de.

Angebot          Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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