Victoria Lebensversicherungs AG zur Auskunft verurteilt: Versicherungsnehmer erfährt Nettokapitalverzinsung von 1999 bis 2011

Das Landgericht Dresden verurteilte die Victoria Lebensversicherungs AG dazu, über die Verzinsung ihrer Kapitalanlagen Auskunft zu erteilen, weil die Rücktrittsbelehrung im Druckbild des Versicherungsantrages nicht deutlich genug hervorgehoben worden war. Die fraglichen Zinssätze sind maßgeblich für die Berechnung der Nutzungsentschädigung nach erklärtem Rücktritt.

Unser Mandant kann den Differenzbetrag zwischen den eingezahlten Prämien, der berechneten Nutzungsentschädigung und dem ausgezahlten Rückkaufswert verlangen.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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