Bautzen, 14.10.2015
Der Kläger (Versicherungsnehmer) begehrt von dem beklagten Versicherer Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Diese wurde aufgrund eines Antrags des Klägers nach dem so genannten Policenmodell des § 5a VVG in der seinerzeit gültigen Fassung abgeschlossen. 9 Jahre zahlte der Kläger Prämien ein und kündigte dann der Vertrag...