Widerrufsjoker hat Erfolg bei Montranus II und III: LG Wuppertal entschied zugunsten der Anleger

Das Landgericht Wuppertal sprach unseren Mandanten rund 18.000,00 Euro zu. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, doch steht auch aufgrund einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18. März 2014 (Az.: II ZR 109/13) nicht zu erwarten, dass es hier zu Problemen kommen wird.

Der Fall         

Fall 1: Unsere Mandantin hatte sich im Jahr 2004 mit 25.000,00 Euro am Fonds MONTRANUS Zweite Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG (Montranus Fonds II / 158) beteiligt.

Fall 2: Unser Mandant hatte sich im Jahr 2005 am fast gleichnamigen Montranusfonds III beteiligt.

In beiden Fällen sollte rund die Hälfte der Beteiligungssumme über ein Darlehen bei der Helaba Dublin finanziert werden. Diese verwendete die zum damaligen Zeitpunkt gültige Musterwiderrufsbelehrung nach § 14 BGB InfoV mit geringen Abweichungen. Aufgrund dieser Abweichungen vom Mustertext kam der Helaba Dublin die Gesetzlichkeitsfiktion nach Ansicht des Bundesgerichtshofes nicht zu Gute, da nach BGH XI ZR 349/10 jede Abweichung als erheblich zu betrachten ist.

Mit Blick auf die Verwirkung des Widerrufsrechts bezüglich Montranus II argumentierte das Gericht u.a. wie folgt:

war ein Vertrauen der Beklagten (Anm.: die Helaba Dublin) auf ein Unterbleiben des Widerrufs noch nicht in dem Maße schutzwürdig, welches eine Verwirkung rechtfertigen würde. Allein die vollständige Abzahlung des Darlehens ist kein genereller Erlöschensgrund für das Widerrufsrecht. Ein entsprechender Wille des Gesetzgebers lässt sich bereits daraus ableiten, dass es eine Vorschrift wie den § 2 HTürWG a.F. für den vorliegenden Fall des Verbraucherdarlehens nicht gibt.

Folgen          Unsere Mandanten erhalten ihren Schaden ersetzt. Im Fall von Montranus III werden sie von den Darlehensverbindlichkeiten befreit und scheiden aus der Fondsgesellschaft aus, da Darlehen und Beteiligung als verbundene Geschäfte zu betrachten sind. Gleiches muss für jeden Anleger, im Einzugsbereich des Landgericht Wuppertal gelten, wenn dieses Urteil rechtskräftig wird.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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