Solar Millennium AG (WKN 721840): Welche Rechte haben Anleger?

Dramatische Fakten für 30.000 Anleger           Für die 14.000 Aktionäre und 16.000 Anleger mit Teilschuldverschreibungen verwirklichte sich mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Solar Millenium AG am 28. Februar 2011 beim AG Fürth leider das unternehmerische Risiko und der Totalverlust droht.

Der bereits länger taumelnde Kraftwerkbauer Solar Millennium hatte bereits im Dezember 2011 den Insolvenzantrag gestellt, nachdem das Unternehmen wegen Verzögerungen beim Verkauf von US-Projekten sowie der Finanzierung eines Kraftwerks in Spanien zahlungsunfähig geworden war. Der Zugriff auf das US-Geschäft, das als wertvollster Teil des Konzerns gilt, soll erhalten bleiben. In den USA hatte der Konzern mehrere Sonnenkraftwerke geplant, die nach Fertigstellung zu den größten Anlagen weltweit gehören sollten.

Bis zum Schluss platzierte das Unternehmen Anleihen bei Anlegern. Die „Unternehmensanleihe 8" wurde für Neuzeichnungen am 15. Dezember 2011 vorzeitig geschlossen. Ursprünglicher wesentlicher Zweck der Anleihe war die Finanzierung der solarthermischen Kraftwerksprojekte im Südwesten der USA. In einem Nachtrag zum Anleiheprospekt wurde bereits vor einigen Wochen der Wechsel der Technologie von Solarthermie zu Photovoltaik dokumentiert.

Das Handelsblatt schrieb bereits am 19. September 2011, dass der Kraftwerksbauer Solar Millennium Anleger mit einem Strategiewechsel und hohen Verlusten schockt. Trotzdem will er ihr Geld. Mit Schuldverschreibungen sollen sich Investoren fünf Jahre binden. Das Risiko ist immens. '"In den USA sind die Autos größer und die Wolkenkratzer höher", wirbt der Solarkraftwerkshersteller Solar Millenium AG im Unternehmensprospekt um das Geld der Anleger. Sparer können danach zum Festzins von sechs Prozent eine Unternehmensanleihe zeichnen, die vorrangig zur Finanzierung des nach Unternehmensangaben größten Solarkraftwerks der Welt im kalifornischen Blythe dienen soll.

In einem Interview vor dem Handelsblatt am 9. September 2011 begründete Utz Classen seine kurze Amtszeit vom 1. Januar 2010 bis zur Amtsniederlegung am 15. März 2010:

Es gab drei Schlüsselerlebnisse: Eines war die Erkenntnis, dass der meinem Dienstvertrag beigefügte Businessplan gar keine gültige Konzernplanung war. Das zweite Schlüsselerlebnis war, dass der Aufsichtsrat den Vorstand gebeten hat, dem Aufsichtsratsmitglied Kuhn als dringliche Maßnahme kurzfristig ein Darlehen zu gewähren, damit er ,eine Position schließen und so den Aktienkurs stützen könne. Das gewünschte Darlehen hatte nicht einmal eine Höhenbegrenzung. Diese Angelegenheit war aus meiner Sicht aktienrechtlich mehr als kritisch. Ich habe das Darlehen abgelehnt.
Und das dritte Erlebnis?
Ich erhielt durch Zufall eine Kopie des Aufsichtsratsbeschlusses zu meiner Bestellung als Vorstandschef. In einer Anlage dazu stand, dass das Unternehmen vor dem Hintergrund des Einstiegs von Siemens in das Solarthermie-Geschäft aus Sicht des Aufsichtsrats mittelfristig existenziell bedroht sei und nach Einschätzung des Aufsichtsrats gegen einen Konzern wie Siemens, auf lange Sicht keine Überlebenschance habe, sofern nicht die ambitionierten Ziele des Fünf-Jahres-Plans - der, wie wir heute ja wissen, nie eine gültige Konzernplanung war - erreicht würden. Diese kritische Einschätzung traf wohlgemerkt der Aufsichtsrat, und zwar kurz vor meiner Bestellung, ohne mich darüber zu informieren. Das ist für mich unfassbar.

Schon am 16. August 2011 berichtet die Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Solartechnik-Hersteller Solar Millenium ermittelt, weil ein Aufsichtsratsmitglied von Insider-Informationen profitiert haben soll. Auch die BaFin befasst sich mit dem Fall.

Der Solartechnik-Hersteller Solar Millennium ist wegen umstrittener Aktienkäufe seines Aufsichtsrats ins Visier von Staatsanwaltschaft und Börsenaufsicht geraten. Laut der "Süddeutschen Zeitung" soll ein Aufsichtsratsmitglied des Erlanger Unternehmens ein größeres Aktienpaket zu einem Zeitpunkt gekauft haben, als nur Firmeninsider vom Wechsel des früheren EnBW-Chefs Utz Claassen an die Solar-Millennium-Spitze gewusst hätten.
Die Öffentlichkeit habe von dem kursrelevanten Führungswechsel erst später – nämlich am 15. Dezember 2009 – erfahren. Daraufhin habe eine starke Nachfrage nach Solar Millennium-Aktien eingesetzt, die Aktie erlebte einen Kurssprung. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bestätigte Vorermittlungen seiner Behörde wegen des Verdachts auf verbotenen Insiderhandels mit Wertpapieren des Solartechnik-Herstellers. Ausgelöst habe die Überprüfung eine Strafanzeige, sagte der Sprecher.

Damit hörte aber der personelle Wechsel in der Führungsspitze nicht auf. Im Jahresabschluss für 2010 wird beschrieben:

Auch wurden allgemeine und spezielle personalpolitische Fragen im Aufsichtsrat besprochen. Nach dem Ausscheiden von Herrn Prof. Dr. Utz Claassen aus dem Vorstand wurde mit Beschluss vom 20.03.2010 mit Wirkung zum 24.03.2010 Herr Oliver Blamberger zum neuen weiteren Vorstand bestellt. Herr Thomas Mayer wurde zeitgleich zum Vorstandsprecher der Gesellschaft ernannt. Zum Ende des Geschäftsjahres, d.h. zum 31.10.2010, schied Herr Thomas Mayer auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand der Gesellschaft aus. Mit Beschluss vom 04.10.2010 mit Wirkung zum 01.01.2011 wurde Herr Dr. Christoph Wolff zum neuen weiteren Vorstand und gleichzeitig zum Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft bestellt. Weiterhin wurde mit Beschluss vom 14.10.2010 mit Wirkung zum 01.11.2010 Herr Dr. Jan Withag zum neuen weiteren Vorstand bestellt. Herr Dr. Henner Gladen schied mit Ablauf seines Vertrags im gegenseitigen Einvernehmen aus dem Vorstand der Gesellschaft zum 31.10.2010 aus.

Fristen wahren und Ansprüche prüfen           Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens empfiehlt sich die rechtzeitige gebündelte Forderungsanmeldung für Anleihegläubiger zur Insolvenztabelle samt der Einsetzung eines Gläubigerausschusses. Die Aktionäre haben im Insolvenzverfahren im Gegensatz zur den Anleihegläubigern keine Forderung. Erst nach Befriedigung sämtlicher Gläubiger, der Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens und der sich darin anschließenden Liquidation der Gesellschaft können die Aktionäre aus einem dann möglicherweise noch bestehenden Restvermögen Zahlungen erwarten.
Derzeit prüfen wir mehrere Ansätze, um Ansprüche erfolgreich durchsetzen zu können. Dazu gehört die Prüfung von individuellen Schadensersatzansprüchen der Aktionäre und Anleihegläubiger gegen die Vorstände, Aufsichtsräte (u.a. bis 21.09.2011 Vorsitzender des Aufsichtsrates Steuerberater Hannes Kuhn aus Erlangen), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anlageberater.

Angebot          Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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