ARUNI RICKMERS, JACKY RICKMERS, SAYLEMOON RICKMERS und NINA RICKMERS Schiffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG insolvent: Schadensersatzklagen für Anleger

Nach dem Scheitern der unternommenen Sanierungsversuche wurde für alle vier genannten Gesellschaften RA Edgar Grönda aus Bremen vom Amtsgericht Hamburg am 12. November 2012 als vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt. Derzeit wird also das Vorliegen der Insolvenzgründe Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit geprüft, ebenso wird darauf geachtet, ob wenigstens so viel Vermögen vorhanden ist, um für die Insolvenzkosten aufzukommen. Es geht leider nicht darum, den Anlegern ihr Geld zurück zuzahlen.

Betroffene Fondsgesellschaften:

  • SAYLEMOON RICKMERS Schiffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG
    ( 519 IN 19/12 )
  • ARUNI RICKMERS Schiffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG
    ( 519 IN 20/12 )
  • JACKY RICKMERS Schiffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG
    ( 519 IN 21/12 )
  • NINA RICKMERS Schiffahrtsgesellschaft mbH & Cie. KG
    ( 519 IN 22/12 )


Komplementäre dieser Fonds:

  • EAR Verwaltungsgesellschaft mbH
  • Gründungskommanditisten dieser Fonds:
  • EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH
  • Rickmers Reederei GmbH & Cie. KG
  • ATLANTIC Gesellschaft zur Vermittlung internationaler Investit. mbH & Co. KG
  • Fülles & Fülles Vermögensberatung GmbH
  • Alfred Wagner GmbH
  • Leitz Consulting GmbH
  • Elfte Maritim Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Rickmers Shipinvest GmbH & Cie. KG
  • Harper Petersen & Co. (GmbH & Cie. KG)
  • ML Schiffsinvest 2 GmbH & Co. KG
  • ML Schiffsinvest 3 GmbH & Co. KG


Ursachen            Infolge des seit Herbst 2008 anhaltenden Verfalls der Charterraten waren die Schiffe in eine wirtschaftliche Schieflage geraten und konnten ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen. Auch die Liquiditätssicherungskonzepte konnten das wirtschaftliche Überleben der Schiffe nicht sichern. Für die Anleger, die nicht alle prospektierten Ausschüttungen bekamen, bedeutet diese Entwicklung den wirtschaftlichen Totalverlust. Es ist leider hoffnungslos darauf zu warten, dass der Insolvenzverwalter Gelder zurückzahlt. Im Gegenteil kann es sogar sein, dass er Ausschüttungen zurückfordert. Auch die Fondsgeschäftsführungen müssen keine Auskünfte mehr erteilen.

Möglichkeiten der Anleger           In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, Schadensersatzansprüche in Höhe der an die Fonds gezahlten Summen geltend zu machen, d.h. diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, zur Verantwortung zu ziehen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen. Viele Gespräche haben nämlich gezeigt, dass die Anleger kaum oder nicht rechtzeitig vor Fondszeichnung über die bestehenden Risiken informiert worden sind und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot          Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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