Rechtsgebiete

Meine Tätigkeitsbereiche habe ich Ihnen unter Ausnutzung bisheriger Erfahrungen für die Gebiete des Kapitalmarkt- und Bankrechtes informativ zusammenstellen können.



Das Kapitalanlage- und Bankrecht sind Rechtsgebiete, welche durch eine Vielzahl von Gesetzen geregelt sind. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören:

  • AGB – Banken,
  • AGB – Sparkassen,
  • Aktiengesetz (AktG),
  • Altersvorsorgeverträge- Zertifizierungsgesetz (AltZertG),
  • Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG),
  • Anteilsklassenverordnung (AnteilsklassenVO),
  • Auslandsinvestmentgesetz (AuslandInvestmG),
  • Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG),
  • Bilanzkontrollgesetz (BilKoG),
  • Börsengesetz (BörsG),
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Bundesbankgesetz (BBankG),
  • Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (DepotG),
  • Derivateverordnung,
  • EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie ESAG der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW),
  • Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG),
  • Finanzanalyseverordnung ( FinanzanalyseVO),
  • Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG),
  • Geldwäschegesetz (GwG)
  • GmbH-Gesetz (GmbhG),
  • Hedgefonds / Investmentgesetz (InvG),
  • Handelsgesetzbuch (HGB),
  • Informationsfreiheitsgesetz (IFG),
  • Investmentmeldeverordnung (InvestmentmeldeVO)
  • Gesetz über Kapitalanlagen (KAGG),
  • Kapitalanleger - Musterverfahrensgesetz (KapMuG),
  • Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz (KapInHaG),
  • Kreditwesengesetz (KWG),
  • Markets in Financial Instruments (MiFID),
  • Verordnung über Mündelsicherheit der Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen (PfandbrMündSV),
  • Pfandbriefgesetz (Pfandbriefgesetz),
  • Scheckgesetz (ScheckG),
  • Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG),
  • Verkaufsprospektgesetz( VerkProspG),
  • Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (VVR),
  • Wechselgesetz (WG),
  • Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDverOV),
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und
  • Wertpapierprospektgesetz (WpPG).

Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer. Hierzu gehören Privatpersonen und Firmen, Anleger, Banken, Berater / Vermittler und Prospektherausgeber.


Ich vertrete Sie als Rechtsanwalt für Bankrecht & Versicherungsrecht bei Bayreuth

Die Versicherung zahlt nicht? Betroffen vom Investmentskandal oder einer Internetabzocke?

Dann biete ich Ihnen gern meine Sofort-Hilfe als Rechtsanwalt im Bereich Kapitalmarktrecht sowie bei Versicherungsstreit an. Die Vertretung von Klienten übernehme ich bundesweit – insbesondere auch für Klagen im Bank- und Versicherungsrecht im Einzugsgebiet Bayreuth.

Anwalt für Versicherungsrecht

Als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht vertrete ich die Belange der Versicherungsnehmer. Ein Interessenskonflikt bei der Vertretung ist angesichts dessen ausgeschlossen. Im Sinne meiner Klienten fokusiere ich mich auch als Versicherungsanwalt bei Bayreuth auf die Rechte der Versicherten.

Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2015

Meine jahrelange Kompetenz im Bereich Versicherungsrecht habe ich 2015 durch die Qualifizierung zum Fachanwalt vervollständigen können. Um den Fachanwaltstitel zu erreichen sind jedoch nicht nur jahrelange Kompetenz, sondern insbesondere auch zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu gehören zahlreiche Nachweise gerichtlicher Verfahren und Erfolge.

Bei einem Versicherungsstreit können Sie beruhigt auf meine Kompetenz vertrauen, wenn Sie Ihren Anspruch prüfen oder auch Geld einklagen wollen.

Anwalt für Bankrecht und Kapitalanlagen

Ähnlich der Vertretung von Klienten im Versicherungsrecht, werde ich auch im Bereich Bankrecht als Rechtsanwalt bei Bayreuth für Sie tätig. Denn bundesweit kommt es ***nahezu** täglich zur Falschberechnung durch Banken oder Investmentanbieter. Insofern Sie hiervon ebenso betroffen sind und Ihr Geld zurück fordern wollen, biete ich Ihnen gern meine Sofort-Hilfe als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht im Einzugsgebiet Bayreuth an.

Um eine Widerruf oder Geld Rückforderung zu erwirken, reicht vielmals schon ein minimaler Fehler im Anlagevertrag. Durch meine Kompetenz als Anwalt für Kapitalanlagen weiß ich, worauf hier exakt zu achten ist.

Aber auch als Rechtsanwalt für Sammelklagen im Betrug bei Kapitalanlage bin ich gern Ansprechpartner für Aktionäre bundesweit.

Egal, ob Sie meine Sofort-Hilfe beim Geld einklagen oder einem Widerruf wünschen – Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung mit meiner Rechtsanwaltskanzlei unter 03591 299 61 33. Gern vertrete ich Ihr Recht im Einzugsgebiet Bayreuth: