Kanzlei Reime hat Erfolg: Anleger obsiegt gegen Anlageberater wegen Falschberatung zu Anteil an ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktions KG auf Schadensersatz vor LG Nürnberg

Unser Mandant kann nach Auffassung des Gerichts von dem Berater die volle Beteiligungssumme sowie die Freistellung von den Verbindlichkeiten verlangen. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, dürfte es aber bleiben bzw. werden, da der Berater keinen Anlass sah, neben seinem Anwalt den Gerichtstermin wahrzunehmen.

Der Fall          Unser Mandant hatte sich Ende des Jahres 2003 mit 10.000,00 Euro an der ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktions KG beteiligt. Obwohl er nur einen Teil der Zeichnungssumme tatsächlich auch zahlte, wurde er mit 10.000,00 Euro in das Handelsregister eingetragen. In der Folgezeit erhielt er Ausschüttungen, die er nun überraschend zurückzahlen sollte, da es der Fondsgesellschaft trotz Bankbürgschaft an Liquidität fehlte. Unser Mandant sollte damit doppelt haftbar gemacht werden: Zum einen in Höhe der eingetragenen, aber nicht erbrachten Zeichnungssumme, zum anderen in Höhe der erhaltenen Ausschüttungen.

Im Rahmen der Beweisaufnahme konnte gezeigt werden, dass der Prospekt nicht rechtzeitig übergeben worden war. Bei einem Umfang von 58 Seiten wäre tatsächlich auch eine Übergabe am Tag der Zeichnung zu spät gewesen. Die schriftiche Bestätigung auf dem Zeichnungsschein, den Prospekt zur Kenntnis genommen zu haben, genügte nicht, da dies weder als Beweismittel gewertet werden kann noch Aussagen darüber erlaubt, ob der Prospekt rechtzeitig übergeben wurde.

Folgen          Unser Mandant erhält den von ihm eingesetzten Betrag in Höhe von 5.300,00 Euro zurück und kann von dem Berater die Übernahme der letzten Verpflichtungen aus dieser Beteiligung in Höhe von 6.700,00 Euro verlangen.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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