26.01.2009 OLG München, 21 U 3291/09 - LG München I, 4 O 14920/07 zu Multi Advisor Fund I GbR: Michael Turgut haftet

Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung eines Anlegers beim Multi Advisor Fund I GbRDas Oberlandesgericht erkannte nach einer am 19.01.2009 durchgeführten Beweisaufnahme eine persönliche Haftung des Geschäftsführers der Komplementärin der Vermittlungsgesellschaft Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaft GmbH & Co.KG ( Rechtsnachfolgerin der Futura Finanz AG ) nach § 826 BGB.

Gründe waren u.a. dass nach Überzeugung des Senats die Vermittler in den vom Beklagten durchgeführten Schulungen dazu angeleitet wurden, die Risiken einer Beteiligung am Multi Advisor Fund I GbR zu verharmlosen.

Nach dem Konzept der Schulungen sollten die Vertreter Risiken nicht zur Sprache bringen und den Emissionsprospekt, der eine Risikoaufklärung enthält, erst möglichst spät, d.h. erst nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung übergeben. Sofern der Kunde Fragen bzgl. Risiken stellt, sollten Bedenken zerstreut werden. Schließlich hat das Oberlandesgericht nach der durchgeführten Beweisaufnahme auch nachweisen können, dass Michael Turgut "nicht davor zurückschreckte, die Kunden durch unwahre Behauptungen zur Zeichnung der Geldanlage zu veranlassen".

Michael Turgut wurde gem. § 826 BGB dazu verurteilt, dem Anleger seine Einzahlungen zurückzuzahlen.