Landgericht Zwickau urteilt für FUNDUS-Fonds 27 Anleger

Das Gericht verurteilte die OVB Vermögensberatung AG zu Schadenersatz in Höhe von € 192.000,00 wegen fehlerhafter Anlageberatung.Nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Zwickau, muss die Beratungsgesellschaft OVB Vermögensberatung AG Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bezahlen. Wie die 3. Zivilkammer feststellte, hat der Vermittler bei der Beratung gegenüber dem Anleger mehrfach seine Aufklärungspflicht verletzt. So führte er die Beratung lediglich anhand eines Kurzprospektes, der keine hinreichenden Risikohinweise enthielt, durch. Den ausführlichen Emissionsprospekt übergab der Berater hingegen erst am Tage der Zeichnung der Beteiligung. Wesentlich für die Entscheidung war, dass der Anleger nicht in ausreichender Weise über die Haftungsrisiken aufgeklärt worden war. Der Berater hätte davor warnen müssen, dass der Anleger für die erhaltenen Ausschüttungen nach §§171 u. 172Abs. IV HGB sowohl dem Insolvenzverwalter als auch den Gläubigern der Fondsgesellschaft haftet.

Diese Haftungsrisiken bestehen in der Regel bei den Fonds in Rechtsform einer KG bzw. Kommanditgesellschaft, bei denen die Anleger hohe Verlustzuweisungen und Ausschüttungen erzielten. Vielfach wurden den Anlegen jedoch Anteile an diesen Fonds gerade mit Steuerersparnissen und regelmäßigen Ausschüttungen "schmackhaft gemacht" ohne davor zu warnen, dass aus steuerrechtlichen Gründen die Ausschüttungen zwingend zum Aufleben der Haftung führen müssen. Die Rückforderungsansprüche können für viele Anleger den finanziellen Ruin bedeuten. Es empfiehlt sich eine vorsorgende Überprüfung der Bilanzen des Fonds, sowie die Überprüfung von rechtlichen Möglichkeiten.