Auseinandersetzungen für Gesellschafter des Falk Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Objekt Angermünde KG ( Falk - Fonds 53)

Interessenvertretung von Kapitalanlegern übernommenDie Fälle: Mehrfach wurde die Anwaltskanzlei Reime beauftragt, die Gesellschafter dieses Falk -Fonds zu vertreten. Der Insolvenzverwalter RA A. Bierbach des seit 31.10.2006 insolventen Fonds beansprucht von den Gesellschaftern die Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen. Die anwaltliche Vertretung bezieht sich auf den außergerichtlichen Bereich als auch auf die Vertretung der Gesellschafter in laufenden Gerichtsverfahren im gesamten Bundesgebiet.

Worum geht es? Der Insolvenzverwalter meint die Ausschüttungen nach § 171 Abs. 2 HGB beanspruchen zu können, weil diese in der Vergangenheit gezahlt wurden, obwohl die Kapitalkonten der Gesellschafter aufgrund der hohen Abschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz negativ waren. Hierfür hatte ihm die Treuhänderin der Gesellschafter, die PROMETA Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft, ihre Ansprüche gegen ihre Treugeber (!) bzw. die Gesellschafter abgetreten.

Stand der Auseinandersetzungen ? Die Gerichte haben die Wirksamkeit dieser Abtretungen ( Treue? )sowie die Gegenrechte der Gesellschafter zu überprüfen. Diese begründen sich nach Prospekthaftungsgrundsätzen, weil der Fondsprospekt nicht deutlicht macht, dass im Falle der Insolvenz des Fonds, die Gesellschafter in Höhe der Ausschüttungen haften. Denn das steuerrechtliche Konzept des Fonds war von Anfang darauf ausgelegt, dass bis zur bilanziellen Entschuldung nur haftungsträchtige Entnahmen gezahlt werden. Schon vor Erreichen bilanzieller Gewinne, wurde der Fonds insolvent.

Parallelfälle: Hierbei können die Gesellschafter von Urteilen in vergleichbaren Angelegenheiten profitieren.