Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG stellt Insolvenzantrag

Die Geschäftsführung der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hat das Insolvenzverfahren beantragt, da sowohl  Gewinnausschüttungen als auch die Rückzahlung der Einlagen an die Anleger nicht mehr möglich waren. Es ist nun Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters, das noch vorhandene Vermögen des Unternehmens für die Anleger zu sichern und weitere nachteilige Vermögensveränderungen zu verhindern. Dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger wird dabei Rechnug getragen.

Zeitgleich läuft die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Insolvenzeröffnung tatsächlich vorliegen, d.h. ob Zahlungsunfähigkeit vorliegt und ob ausreichend Masse für die Kosten von Verwalter und Gericht vorhanden ist. Die Frage, ob jeder Anleger sein eingezahltes Geld zurückerhält, bleibt dabei unberücksichtigt. Ein jeder Anleger ist somit selbst in der Verantwortung. Zu empfehlen ist die Inanspruchnahme eines Fachanwalts, der auf Grundlage der Details prüfen kann, ob idividuelle Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend gemacht werden können.

Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist eine Anmeldung der individuellen Forderungen noch nicht nötig. Auch wenn Forderungen bereits vor Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens angemeldet werden, haben sie keine Wirksamkeit für das eröffnete Insolvenzverfahren und müssen zwingend wiederholt werden. Eine vorzeitige Anmeldung bringt also keine Vorteile. Erst mit der Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens wird vom Insolvenzgericht eine Frist bestimmt, innerhalb derer die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter anmelden können. Hierzu erfolgt eine gesonderte Aufforderung. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist verpflichtet, alle Gläubiger gleich zu behandeln, so dass eine vorrangige Begleichung einzelner Forderungen nicht möglich ist. Erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, bei vorliegenden Voraussetzungen voraussichtlich im November, wird sich zeigen, ob und in welcher Höhe Forderungen beglichen werden können.

Da das Unternehmen wenige Wochen vor Beantragung der Insolvenz seinen Sitz nach Chemnitz verlegt hatte, ist das Amtsgericht Chemnitz das zuständige Insolvenzgericht.

Fast zeitgleich mit der Verlegung des Firmensitzes führte die Staatsanwaltschaft eine Razzia beim Pfandhaus Lombardium durch. Es wird wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Betrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz ermittelt. Es wird vermutet, dass das Pfandhaus Lombardium Luxuspfandgüter über Darlehen finanziert hat, die es von der Fondsgesellschaft erhalten hatte. Die Darlehen sollen dabei überwiegend durch Anlegergelder finanziert worden sein. Die Prüfung durch ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsinstitut hat ergeben, dass die Pfandgüter einen deutlich geringeren Wert alsangenommen aufweisen: Der Wert der insgesamt vorhandenen  Pfandgegenstände, die nach Angaben der Treuhänderin im August 2015 einen Wert von rund 250 Millionen Euro besitzen sollten, beträgt nach den Pfandlisten tatsächlich nur 13,6 bis 19 Millionen Euro. Darlehen sollen in Höhe von rund 114 Millionen Euro ausgegeben worden sein.

Seit kein neues Anlegergeld mehr beschafft werden konnte, versiegten auch die Ausschüttungen an die Anleger. Auch auslaufende Verträge können nicht bedient werden. Es zeigen sich hier die für ein Schneeballsystem typischen Zeichen.

Geschäftsgegenstand des in Hamburg ansässigen Pfandleihhauses Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG war die Beleihung von Inhabergrundschuldbriefen und Inhaberaktien. Mit einem Bescheid vom 4. Dezember 2015 hatte die BaFin, die als Aufsichtsbehörde über die Gesetzmäßigkeit des Finanzwesens in Deutschland wacht, die ohne Erlaubnis betriebenen Kreditgeschäfte untersagt und eine Rückabwicklung der Darlehen angeordnet. Persönlich haftbar ist die Erste Oderfelder Verwaltungsgesellschaft mbh & Co. KG mit einem Stammkapital von 25.000,00 Euro.

Während des letzten bilanzierten Geschäftsjahres 2013 wurden die Geschäfte des Fonds von Herrn Robin Miethe, Kaufmann, geleitet. Die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG wurde durch die geschäftsführende und persönlich haftende Gesellschaft Lombardium Verwaltungsgesellschaft mbH vertreten. Dieser stand ab dem 30. Juli 2014 Herr Rainer W. Biehl als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer vor. Die Lombardium Verwaltungsgesellschaft mbH ist zu 90% Kommanditistin der Fondsgesellschaft, die übrigen 10% gehören Frau Ingrid Ebeling aus Hamburg. Gegenüber der Gesellschafterin Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG bestehen Forderungen und Ausleihungen per 31.12.2013 in Höhe von insgesamt EUR 112.201.380,10 Euro sowie Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 16.065,00 Euro. Diese wiederum gehört zu 90% der BFMC Beteiligungs UG (Inhaber Ingrid Ebeling) und zu 10% der MME Beteiligungs GmbH (Gf. Ingrid Ebeling, 75% Camaflobe Vermögensverwaltungs GmbH, 19,9% BFMC Beteiligungs UG, 5,1% Julia Reich).

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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