MG Grundbesitz GmbH: BaFin gibt unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagegeschäfts auf

Die BaFin hat mit ihrem Bescheid vom 5. Mai 2015 die MG Grundbesitz GmbH aufgefordert, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.

Hintergrund         Die auch unter dem Namen MANGLER Gruppe agierende MG Grundbesitz GmbH hatte verschiedene Darlehensverträge abgeschlossen, wobei die Anleger als Darlehensgeber fungierten und die MG Grundbesitz GmbH sich verpflichtete, die investierten Gelder unbedingt zurückzuzahlen. Dies stellt ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft dar, welches jetzt durch die BaFin untersagt wurde.

Nach den Angaben der MG Grundbesitz GmbH sind die Anlegergelder in Immobilien investert worden, v.a. in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen. Als Begründung für ihr Vorgehen führte die GmbH an, dass diese sogenannten Investorendarlehen wesentlich schneller zur Verfügung stünden als Bankdarlehen. Dies sei für den Kauf wirklich preisgünstiger Immobilien unerlässlich.

Als Anlageformen wurden drei Varianten angeboten:

eine Festzinsanlage (Darlehen) mit laufender Zinsauszahlung
eine Festzinsanlage (Darlehen) mit endfälliger Zinsauszahlung
eine Festzinsanlage (Darlehen) mit laufenden Zinsen und Tilgungsauszahlungen

Das Unternehmen versprach feste Zinserträge, vierteljährliche oder monatliche Zinsauszahlungen und eine hundertprozentige Grundbuchsicherheit.

Folgen          Aufgrund der fehlenden Erlaubnis muss die MG Grundbesitz GmbH die unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich rückabwickeln. Ob die Gesellschaft finanziell dazu in der Lage sein wird, bleibt abzuwarten.

Anlegern sei empfohlen, ihre Verträge durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen, um weitere Schäden (z. B. durch weitere Ratenzahlungen) zu vermeiden und die rechtlichen Möglichkeiten abzuwägen. Gern stehen wir zu Ihrer Verfügung. Sie können zur Vorbereitung unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden.

Aktualisierung vom 14. Oktober 2015: Mit Beschluss vom 26. August 2015 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main entschieden, dass die MG Grundbesitz GmbH das Einlagengeschäft statt einer Rückzahlung des Darlehenskapitals auch durch Bestellung einer den Einlagengeschäftstatbestand ausschließenden Einzelgrundschuld für diejenigen Darlehensgeber abwickeln kann, die die Bestellung der Sicherheit statt der Rückzahlung gewünscht haben.

Aktualisierungvom 6. April 2016: Die BaFin geht aufgrund der ihr vorliegenden Unterlagen und Informationen davon aus, dass die MG Grundbesitz GmbH ihrer Verpflichtung in der oben beschriebenen Weise vollständig nachgekommen ist.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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