Marketing Terminal GmbH Pleite – Totalverlust für Tausende Anleger?

Geschäftsgegenstand der Marketing Terminal GmbH waren nach eigener Auskunft Premium Werbe- und Informationsdienste, die Erstellung und Durchführung von Onlinewerbekampagnen, Erstellung und Hosting von Homepages und Onlineshops sowie der Vertrieb digitaler Dienste und Kundenbindungssysteme. Als Geschäftsführerin fungierte Frau Nicole Müller. Die per Gesellschaftsvertrag vom 9. Juli 2013 in Weitnau gegründete Firma gehört jeweils zu 50% Meik Frankenhauser und Ralf Schwärzler. Beide besitzen auch noch die Allgäu Consulting Betriebe in Kempten und die Provisionsnetz Deutschland Vertriebs GmbH in München, deren Geschäftsführerin ebenfalls Frau Müller ist.

Versprochen worden war eine Rendite von 100% innerhalb von drei Monaten. Dieses Ziel sollte durch Einnahmen erreicht werden, die man mit Google-Werbung erwirtschaften wollte. Die Kunden sollten für mehrere hundert Euro Marketing-Pakete erwerben und in der Folge neue Mitglieder anwerben, so dass diese Marketing-Pakete als Alibiprodukte im Rahmen eines Schneeballsystems betrachtet werden müssen. Der entstandene Schaden soll sich auf rund 40 Millionen Euro belaufen.

In der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West heißt es:

Betrügerisches Schneeballsystem mit vielen Geschädigten geplatzt
KEMPTEN. Etliche tausend Investoren sind Opfer eines Schneeballsystems geworden, bei dem angeblich über Internetwerbung in kürzester Zeit hohe Gewinne erzielt werden sollten.
Durch den im Oberallgäu wohnhaften 45-jährigen Tatverdächtigen war 2013 eine augenscheinlich auf „Affiliate-Marketing“ spezialisierte Firma mit angeblichem Sitz in München gegründet worden. Die Firma gab dabei vor, dass Investoren durch Provisionen aus Online Werbung hohe Gewinne erzielen könnten. Entgegen der Werbeversprechen der Firma, die ihren tatsächlichen Sitz in Kempten hatte, besteht nach bisherigen Ermittlungen der Verdacht, dass die angeblichen Gewinne, die in der Anfangsphase auch an die Investoren ausgezahlt wurden, primär nicht aus Werbeumsätzen sondern im wesentlichen aus den Investitionen der neugewonnenen Anleger stammen. Im Sommer 2014 konnte das System nicht mehr aufrechterhalten werden. Derzeit ist davon auszugehen, dass mehrere tausend Personen durch diese Betrugsmasche getäuscht wurden. Nach bisherigen Ermittlungen wurde von den Geschädigten ein zweistelliger Millionenbetrag in dieses Geschäftsmodell investiert. Dabei leisteten einzelne Personen Zahlungen von bis zu 250.000 Euro.

Der 45-Jährige Tatverdächtige, der sich bereits zeitweise ins Ausland abgesetzt hatte, wurde am 07.10. aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft erwirkten Haftbefehls festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete. Die Ermittlungen der Kripo Kempten richten sich zudem gegen einen 44-jährigen Mann sowie eine 23-jährige Frau, die an den Taten beteiligt gewesen sein sollen. Im Rahmen der Ermittlungen wurden sechs Gewerbe- bzw. Privatobjekte durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Die auf den Firmen- bzw. Privatkonto des Mannes vorhandenen Summen wurden von der Polizei eingefroren.

Im Rahmen der laufenden Ermittlungen werden die sichergestellten Beweismittel ausgewertet und die sich aus der sichergestellten Datenbank der Firma ergebenden Geschädigten in den kommenden Wochen schriftlich angehört.
Wichtiger Hinweis der Polizei für Geschädigte
Um in diesem Verfahren mit außergewöhnlich vielen Geschädigten die weiteren Ermittlungen geordnet ablaufen zu lassen, werden die Geschädigten gebeten von einer Eigeninitiativen Anzeige bei der jeweils örtlichen Polizei/Anfragen bei der Kripo Kempten abzusehen.
(PP Schwaben Süd/West, STA Augsburg, 09:55 Uhr, OwC)

Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet          Über den Antrag die Marketing Terminal GmbH, Maximilianstraße 13, 80539 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Nicole Müller, erging am 15. Oktober 2014 der Beschluss, zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen die vorläufige Insolvenzverwaltung anzuordnen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ulrich Cramer (Heiliggeiststraße 7+8, 80331 München) bestellt.

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Insolvenzrechtliche Forderungen korrekt und rechtzeitig anzumelden, ist kein Hexenwerk. Normalerweise genügt eine Postkarte an den Insolvenzverwalter mit einer Formulierung, die die Rückforderung der individuellen Verluste deutlich macht – und die kennt jeder Anleger in der Regel sehr genau. Oftmals schreibt der spätere Insolvenzverwalter die Anleger an, lässt ihnen umfangreiche Hinweise und Belehrungen zukommen und fordert sie zur Anmeldung ihrer Forderungen auf.

Ob von einem Betrug auszugehen ist, hängt vom (Zwischen-)Ergebnis des Strafverfahrens ab. Anwaltliche Hilfe wird erst dann nötig, wenn Forderungen der Anleger nachrangig (Nachrang vor wem?) bedient werden sollen.  

Nach den Hausdurchsuchungen und vorläufigen Festnahmen ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft ihr Vorsprungswissen ausnutzt und verfügbares Vermögen für die Anleger arrestiert (§§ 111d ff. StPO). Gleiches wird der vorläufige Insolvenzverwalter mit dem Vermögen der künftigen Insolvenzschuldnerin tun. Umfang und Chancen für den einzelnen Anleger ergeben sich erst nach Akteneinsicht in die Ermittlungsakte. Diese wird Anlegeranwälten erst dann gewährt, wenn hierdurch das Ermittlungsziel nicht mehr gefährdet wird (§ 406e StPO).

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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