SHB-Fonds und der S&K-Skandal

Die Verflechtungen der S&K-Aktivitäten und damit die Umtriebe der ins Visier der Staatsanwaltschaft geratenen Finanz-Jongleure Köller und Schäfer sind für Laien – so sehr sie auch finanziell betroffen sind – kaum durchschaubar. Unsere Kanzlei muss sich beispielsweise immer wieder mit der Frage beschäftigen : "Sind SHB-Fondsanleger durch die aktuellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum mutmaßlichen S&K-Betrugsfall betroffen?" Diese Frage ist mit einem klaren "Ja" zu beantworten. Die Die SHB-Fonds sind zwar keine S&K-Fonds und sind rechtlich selbstständige Gesellschaften, doch gibt es teilweise Überschneidungen bei den jeweils verantwortlichen Firmen und Personen.

Eine zweite häufig gestellte Frage lautet: "Helfen die offensichtlichen Betrügereien und Manipulationen der S&K-Gruppe, dass geschädigte SHB-Anleger ihr Geld zurück bekommen?" Dazu ein klares "Nein".

Um welche Fonds geht es, wenn man Einflüsse des S&K-Skandals leider befürchten muss? Gegründet, initiiert und geführt werden die Fonds SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. BusinessPark Stuttgart KG, SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Einkaufszentrum Carré Göttingen KG und SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG von der SHB Innovative Fondskonzepte AG. Aktionär dieser zuletzt genannten Gesellschaft ist die FIHM Fonds und Immobilien Holding AG.
Vorstand beider Gesellschaften ist Herr Benjamin Vater, der gleichzeitig auch Aufsichtsrat der MIDAS Management AG und Geschäftsführer der dicio GmbH ist. Die MIDAS Management AG ist mit Anteilen von jeweils 50% Kommanditistin der MIDAS Mittelstandsfonds Nr.1 – 7 GmbH & Co. KG, wird vom Vorstand Marc-Christian Schraut geführt und gehört der Aktionärin S&K Assets GmbH. Die dicio GmbH gehört zur Zeit der S&K Immobilien + Finance GmbH. Die dicio GmbH hält wiederum seit November 2012 86% der Aktien an der FIHM Fonds und Immobilien Holding AG. Die S&K Assets GmbH und die S&K Immobilien + Finance GmbH werden kontrolliert durch die Herren Stephan Schäfer und Dr. h.c. Jonas Koller. 

In diesem Kontext müssen wir darauf hinweisen, dass Anleger keine Rechte auf Schadensersatz oder Ansprüche auf Rückabwicklung aus dem aktuellen S&K-Fall herleiten können. Reime: Das ist zwar alles offensichtlich höchst kriminell, aber Verdachtsmomente und Mutmaßungen begründen keine Ansprüche gegen wen auch immer. Zudem gilt, ohne Titel keine Mittel. Solange betrügerische Schädigungen der einzelnen Anleger nicht feststehen, kann nichts aber auch gar nichts an die Anleger verteilt werden. Zudem ist es nicht Aufgabe der Ermittlungsbehörden, den Anlegern ihr Geld zurückzubringen. Hierum muss sich jeder selbst kümmern.

Unterm Strich: "Sich über S&K aufzuregen ist die eine Sache, daraus Hoffnung zu schöpfen eine ganz andere!"

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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