Hanseatische Immobilienfonds Holland XV GmbH & Co. KG: Fachanwalt berät Anleger

Aktuelles           Entweder freiwillig Nachschuss bzw. Ausschüttungen zurückzuzahlen oder eine Insolvenz in Kauf nehmen zu müssen, diese Wahlmöglichkeit wird derzeit den Anlegern der Fondsgesellschaft eröffnet. Da bislang alle unternehmerischen Entscheidungen von der Fondsgeschäftsführung getroffen wurden, dürften die Anleger an dieser Stelle überfordert sein, und es besteht überdies die Gefahr, dass weiter in den Fonds investiert wird und dieser trotzdem Insolvenz anmelden muss. Bislang jedenfalls haben die Anleger statt der versprochenen 80% nur 59% Ausschüttungen erhalten, die, wie die Fondsbilanz zeigt, dazu noch haftungsträchtig sind.

Eigenkapital           Das im Handelsregister eingetragene Haftkapital der Gesellschaft betrug im Jahr 2011 16.565.856,95 Euro (Vorjahr: 16.565.856,95 Euro). Durch Entnahmen sind die Kommanditeinlagen unter die im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen gesunken, sodass zum 31. Dezember 2011 9.272.780,95 Euro (Vorjahr: 9.271.802,24 Euro) als nicht geleistet gelten (§ 172 Abs. 4 HGB).

Gründung           2000, Vermietungsfläche 17.844m² , Standorte der vier Objekte sind Utrecht, Nijenoord 2-4; Rotterdam-Barendrecht, Donk 1; Almelo, Twentelaan 5; Woerden, Pompmolenlaan 10. Der Vermietungsstand zum 31.Dezember 2011 betrug 76%.

Möglichkeiten der Anleger           In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, Schadensersatzansprüche in Höhe der an die Fonds gezahlten Summen geltend zu machen, d.h. diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, zur Verantwortung zu ziehen. Die Aussichten hierfür erscheinen gut, solange die Verjährungsfristen nicht tatenlos verstreichen. Viele Gespräche haben nämlich gezeigt, dass die Anleger kaum oder nicht rechtzeitig vor Fondszeichnung über die bestehenden Risiken informiert worden sind und dass die Verdienstmöglichkeiten der Berater verheimlicht wurden.

Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot          Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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