Beluga Shipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG MS ˝Beluga Persuasion˝: Fachanwalt setzt Schadensersatzansprüche von Anlegern durch

Vorgeschichte           Über das Vermögen der der Beluga Shipping UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG MS "Beluga Persuasion", Martinistr. 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 24479), vertreten durch Beluga Persuasion UG (haftungsbeschränkt), Martinistr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertreten durch Heiko Keppler, c/o HANSA Heavy Lift GmbH, Oberbaumbrücke 1, 20457 Hamburg, (Geschäftsführer) ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen am 05. Juli 2012 (AZ: 501 IN 11/12) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 161 Abs. 2 HGB aufgelöst. Kommanditisten waren unter anderem:

  • Bluewater Capital GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 24115 HB) 500,00 Euro
  • Bluewater Treuhand GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 24114 HB) 500,00 Euro
  • Beluga Intermediate I GmbH & Co. KG, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 25704 HB) 330.000,00 Euro
  • Hansa Heavy Lift GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 27098 HB) 500,00 Euro
  • HHL Intermediate III GmbH & Co. KG, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 26016 HB) 2.000,00 Euro



Aktuelles           Am 8. Januar 2013 wurde nun von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt. Damit wurde das Unternehmen abgewickelt.
Laut Wikipedia hat der US-amerikanische Finanzinvestor Oaktree Capital Management, welcher an Beluga beteiligt war, mit ehemaligen Mitarbeitern sowie einigen Schiffen aus der Beluga-Flotte eine neue Schwergut-Reederei, die Hansa Heava Lift mit Sitz in Hamburg, gegründet.

Möglichkeiten der Anleger           In der derzeitigen Situation ist allen Anlegern zu empfehlen, ihre Schadensersatzansprüche durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen. Diese können ggf. gegen diejenigen, die für die Prospekte, die Initiierungen und den Vertrieb der Anteile verantwortlich waren, geltend gemacht werden. Zu prüfen ist stets der Einzelfall.

Die folgende Übersicht nennt die häufigsten Fehler:

  1. kein Hinweis auf Totalverlustrisiko, fehlende Eignung zur Altersvorsorge, lediglich das physische Untergangsrisiko des Schiffes wurde benannt
  2. kein Hinweis auf jederzeitige Verkaufsmöglichkeiten wegen Mindestlaufzeiten der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung, die danach nicht auf einem geregelten Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen veräußert werden können
  3. keine Informationen über konjunkturell bedingte Risiken schwankender Charterraten wegen massiven Ausbaus der weltweiten Containerflotte
  4. keine Information über Gewinne von Gründungsgesellschaftern
  5. versteckte und verschleierte Informationen über Verwendung der Anlegergelder, es ist nicht klar, wie viel in die Substanz und wie viel in Kosten und Dienstleistungen investiert wird
  6. keine Informationen über die wahre Natur der Ausschüttungen, Ausschüttungen sind keine Gewinne
  7. keine Informationen über Verflechtungen und Beteiligungen der „Hintermänner“ des Fonds, um Interessenkonflikte zu erkennen, keine Informationen über Betriebskosten und Fremdwährungsrisiko
  8. keine Infomationen über Rückvergütungen und Provisionen

Angebot         Unsere Kanzlei tritt seit Jahren in solchen und ähnlichen Fällen erfolgreich für die Belange geschädigter Anleger ein. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen erste orientierende Einschätzungen auch hinsichtlich der zu erwartenden Kosten gegeben werden. Sie können zur Vorbereitung darauf unseren Fragebogen anfordern oder hier downloaden. Selbstverständlicher Bestandteil unserer Vertretung von Anlegerinteressenten ist für Rechtsschutzversicherte die Übernahme der Deckungsanfrage und des sonstigen Schriftverkehrs mit den Versicherern.

Jens Reime
Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Innere Lauenstraße 2 / Eingang Heringstraße
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